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Umstrittene Tierversuche: VW führt Verhaltens-Gebote ein

21.02.2018 09:36 Uhr
Umstrittene Tierversuche: VW führt Verhaltens-Gebote ein
VW will einen Verhaltenskatalog nach den umstrittenen Tierversuchen einführen.
© Foto: picture alliance / Philipp von Ditfurth/dpa

VW will im Nachgang der umstrittenen Abgastests mit Affen einen Verhaltenskatalog für die Mitarbeiter einführen. Damit soll künftig festgestellt werden, ob eine Entscheidung moralisch im Sinne der Firmenkultur sei.

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Nach den umstrittenen Abgastests mit Affen haben die Untersuchungen im Auftrag des Volkswagen-Vorstands laut Medienberichten erste Ergebnisse gebracht. Eingeführt werden solle ein Verhaltenskatalog für die Mitarbeiter, berichtete die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf Unternehmenskreise. Anhand dieser "VW-Gebote" solle künftig festgestellt werden, ob eine Entscheidung auch moralisch im Sinne der Firmenkultur sei. Volkswagen wollte sich auf dpa-Nachfrage zunächst nicht dazu äußern.

Außerdem überprüft der VW-Konzern dem Bericht zufolge Forschungsprojekte, die er unterstützt. Weltweit gebe es 1.700 Kooperationen mit über 300 Hochschulen und Instituten in über 29 Ländern. Über die Maßnahmen will der Vorstand am Freitag den Aufsichtsrat informieren.

Die Autoindustrie hatte Wissenschaftler eingespannt, die mit der Lobbyorganisation EUGT Gesundheitsgefahren von Dieselabgasen verharmlost haben sollen. Dabei waren auch Affen mehreren Tests ausgesetzt. Darüber hinaus förderte die Initiative eine Studie der Universität Aachen zur Stickstoffdioxid-Belastung am Arbeitsplatz - Probanden waren 25 Menschen. BMW, Daimler, VW und Bosch hatten die EUGT gemeinsam gegründet, Bosch stieg 2013 aus.

Nach dem Bekanntwerden der Experimente hatte Volkswagen seinen Cheflobbyisten Thomas Steg beurlaubt. Daimler stellte den Mitarbeiter frei, der den Autobauer im EUGT-Vorstand vertreten hatte. BMW befreite den betroffenen Referenten von seinen Aufgaben im Segment urbane Mobilität und Kommunen. In den USA ist VW wegen der Stickoxid-Tierversuche auch im Streit mit einem Anwalt und privaten Klägern. Ein Gericht will dort nun eine Verhandlung ansetzen - gegen den Willen des Konzerns, der eine Verschiebung beantragt hatte. (dpa)

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