Zunächst steht die Auswahl der Geschworenen an. Musks Anwälte hatten argumentiert, Geschworene aus San Francisco seien in der Masse voreingenommen gegen den Tech-Milliardär. Der Richter ließ das jedoch nicht gelten. In der Klage geht es um Musks Tweets von Sommer 2018, in denen er verkündete, er wolle Tesla von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür "gesichert". Später stellte sich jedoch heraus, dass es noch keine endgültigen Zusagen gab. Die Anleger werfen Musk in der Klage vor, die von den Tweets ausgelösten Kursschwankungen hätten sie um Geld gebracht.
Musks Anwälte argumentierten unter Verweis auf von potenziellen Geschworenen ausgefüllte Fragebögen, Musk könne in Kalifornien keinen fairen Prozess bekommen. Rund zwei Drittel der Kandidaten hätten negative Ansichten über den Tech-Milliardär, betonten sie. Richter Edward Chen betonte jedoch, Sympathie sei kein Faktor bei der Geschworenenauswahl, wie der Finanzdienst Bloomberg aus einer Anhörung am Freitag berichtete. So blieb demnach eine Frau in der Auswahl, die geschrieben hatte, Musk sei "unsympathisch". Auch war es nicht disqualifizierend, im Fragebogen zu schreiben: "Die Autos sind schön, aber Mr. Musk ist ein Idiot". Der Geschworenenkandidat, der ihn als "nächsten Trump" und einen "Narzissten mit Wahlvorstellungen" bezeichnete, wurde dagegen ausgesiebt.
Geschworene sollen sich eigene Meinung bilden
Als die Klage eingereicht wurde, hatte Tesla den Hauptsitz noch in Palo Alto im Silicon Valley südlich von San Francisco. Inzwischen verlegte Musk das Hauptquartier nach Austin in Texas. Der lange als Tech-Visionär gefeierte 51-Jährige offenbart insbesondere im Zuge der jüngsten Übernahme von Twitter rechte politische Ansichten, was in im traditionell eher liberalen Kalifornien unpopulärer machte.
Richter Chef stellte bereits fest, dass Musks Äußerungen in den damaligen Tweets falsch gewesen seien. Die Geschworenen werden zwar darauf hingewiesen, sollen sich aber eine eigene Meinung bilden. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk mit Absicht agierte sowie ob Anleger zu Schaden kamen, weil sie sich auf seine Worte verließen.