Die Suzuki-Muttergesellschaft in Japan hat vor wenigen Tagen entschieden, dass ihr erstes global bedeutendes Elektroauto einen bekannten Modellnamen tragen wird. Diesem solle lediglich ein "E-" vorangestellt werden.
Eine Entscheidung, die dem deutschen Importeur nun auf die Füße zu fallen droht, denn laut Händlervertrag handelt es sich in diesem Fall um kein neues Modell, was wiederum einen erheblichen Einfluss auf die Marge nach sich zieht. Der Grund: Laut Händlervertrag ist der Importeur lediglich bei neu eingeführten Modellen dazu berechtigt, die Marge anzupassen. Bei bestehenden Modellen ist dagegen eine Marge von bis zu 19,9 Prozent möglich. Allein die Grundmarge beträgt hier 14 Prozent.
In den Augen von Suzuki Deutschland deutlich zu viel – um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, soll die Grundmarge auf sieben Prozent reduziert werden. Entsprechend bemüht man sich dort gerade um eine Zusatzvereinbarung mit den Händlern.
Weitere Zusammenarbeit soll geprüft werden
Die Zusatzvereinbarung sei "proaktiv mit dem Präsidenten des Händlerverbands" abgestimmt worden und liege nun zur Unterschrift bei den Partnern, erklärte Daniel Schnell, Deputy Managing Director der Suzuki Deutschland GmbH, gegenüber AUTOHAUS. "Dabei entscheidet jeder Handelsbetrieb selbst, ob er die Zusatzvereinbarung unterzeichnet oder das erste Suzuki-Elektromodell auf Grundlage des aktuell gültigen Vertrages vertreibt. Da Suzuki Deutschland jedoch an fairem Wettbewerb insbesondere innerhalb der Marke gelegen ist, werden wir auf Basis der jeweiligen Rückmeldung prüfen, ob und auf welcher Grundlage die Zusammenarbeit zukünftig fortgesetzt werden kann", so Schnell.
Kyle