Der Volkswagen-Konzern muss keine Getriebeteile des Zulieferers ES Automobilguss GmbH aus dem sächsischen Schönheide abnehmen. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am Donnerstag mitteilte, hat der Kartellsenat eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Leipzig aufgehoben. Danach war VW verpflichtet worden, vorläufig 30 Prozent des Bedarfs an bestimmten Gussteilen von der sächsischen Firma zu beziehen. Gegen die OLG-Entscheidung ist kein Rechtsmittel möglich.
Die Zulieferfirma aus dem Erzgebirgskreis gehört wie die Neue Halberg-Guss in Leipzig und Saarbrücken zur Prevent-Gruppe. Die GmbH hatte per Einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass der Autokonzern noch bis 2022 Getriebeteile von ihr beziehen muss. Im März dieses Jahres hatte VW die 2016 geschlossenen Verträge fristlos gekündigt. Nach Ansicht der Wolfsburger waren die Verträge nur zustande gekommen, um einen Lieferstopp und einen damit verbundenen Produktionsstopp zu verhindern.
Das OLG schloss sich dieser Auffassung an. Der Zulieferer habe keinen Anspruch auf eine Verfügung, "weil VW sich berechtigt von der im Juli 2016 getroffenen Liefervereinbarung habe lösen können. Diese sei nur aufgrund der rechtswidrigen Drohung der Verfügungsklägerin, mit einer Einstellung der Lieferbeziehungen die Produktion bei VW lahmzulegen, zustande gekommen", teilte das Gericht mit.
Es sei auch nicht ersichtlich, dass die Firma für den Weiterbetrieb zwingend auf VW angewiesen sei. "Dies gelte insbesondere deshalb, weil sie selbst im Jahr 2016 von einem Tag auf den anderen ihre Lieferbeziehungen zu VW gekündigt habe", argumentierten die Richter. (dpa)