Weitere VW-Beschäftigte sind mit ihren Klagen auf Zahlung von Prämien und Lohnerhöhungen vorerst gescheitert. Die Forderungen seien in zwei Fällen vollständig abgewiesen worden, teilte das Arbeitsgericht Braunschweig mit. Mitte Oktober hatte das Gericht die ersten 23 Klagen ehemaliger VW-Manager gegen den neuen Sparkurs des Autobauers abgelehnt.
Konkret fordern die außertariflich Beschäftigten – vorrangig aus Managementkreisen – von Volkswagen die Zahlung des zweiten Teils einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro sowie die Weitergabe einer Tariferhöhung von 3,3 Prozent. VW hatte im Rahmen seines Sparprogramms im Frühjahr beschlossen, auch die Führungskräfte zu beteiligen. Für die Betroffenen fielen daher Gehaltserhöhung und Prämie weg.
Gericht folgt Klägern nicht – mit einer Ausnahme
Die Kammer sei der Argumentation der Kläger erneut nicht gefolgt, weil eine etwaige Zusage des Unternehmens für sie keine Verbindlichkeit erlangt habe. Dafür hätte es aus Sicht des Gerichts wirksame Vertragsänderungen in Schriftform geben müssen. Eine Mitteilung von VW aus dem März 2023 reiche dafür nicht aus, hieß es zur Begründung.
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In einem Ausnahmefall sprach das Gericht dem Kläger aber die Prämie von 1.000 Euro zu. Durch eine andere Ausgestaltung des Arbeitsvertrags liege in dem Fall eine rechtsverbindliche Zusage von VW vor. Die Lohnerhöhung gebe es aber auch in diesem Fall nicht.
Berufung angekündigt
Bei den Klägern handelt es sich nach Angaben des Gerichts fast durchweg um Mitarbeiter im Vorruhestand. Sie sind demnach im Rahmen sogenannter Zeit-Wertpapiere bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden, stehen aber weiter auf der Gehaltsliste bei VW. Die meisten der bisher unterlegenen früheren Führungskräfte haben angekündigt, Berufung einzulegen.
Neben den bisher verhandelten Klagen sind nach Angaben eines Sprechers noch etwa 70 weitere ähnliche Verfahren beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig.