Die Kündigung werde zum 1. Januar 2019 wirksam, teilte die Volkswagen Truck & Bus AG am Dienstag in München mit. Hintergrund für den Schritt ist, dass das Oberlandesgericht (OLG) München Ende Juni Volkswagen dazu verpflichtet hatte, die in dem Vertrag angebotene Barabfindung der Minderheitsaktionäre zu erhöhen. Anstelle von 80,89 Euro je Aktie und eines jährlichen Ausgleichs von 3,07 Euro je Papier soll Volkswagen 90,29 Euro beziehungsweise 5,47 Euro zahlen.
Wegen der "signifikanten Erhöhung des jährlich zu zahlenden Ausgleichs" habe Volkswagen Truck & Bus beschlossen, dass dem Unternehmen zustehende außerordentliche Kündigungsrecht auszuüben, hieß es. Denn der jährliche Ausgleich stehe nun "in keinem angemessenen Verhältnis" zur Gewinnabführung von MAN. Die noch ausstehenden Aktionäre können innerhalb von zwei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung mit dem Eintrag ins Handelsregister ihre Aktien für 90,29 Euro Volkswagen Truck & Bus andienen.
Volkswagen hatte in der alten Konzernstruktur zunächst die Mehrheit am Münchner Lastwagen-, Bus- und Maschinenbauer MAN übernommen und dazu viele Altaktionäre aus dem Unternehmen gedrängt. Bei einem solchen "Squeeze-out" muss den Anteilseignern eine Abfindung gezahlt werden. Ab einem bestimmten Anteil kann die Konzernmutter mit der mehrheitlich übernommenen Tochter auch einen Vertrag zur Beherrschung und Gewinnabführung schließen. Dieser sieht vor, dass wesentliche strategische Entscheidungen und Erträge auf die Mutter übergehen. Dies vergütet die Muttergesellschaft den verbliebenen Miteigentümern aber. Auch mit Audi besteht im VW-Konzern ein solcher Vertrag.
Inzwischen ist MAN zusammen mit dem eigenen Südamerika-Geschäft und mit der schwedischen VW-Tochter Scania Teil einer eigenen Holding für schwere Nutzfahrzeuge. Diese soll bald selbst an die Börse gehen. (dpa)