Rund eine Woche nach dem generellen grünen Licht für Elektro-Tretroller in Deutschland gibt es erste Zulassungen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte Herstellern inzwischen vier Allgemeine Betriebserlaubnisse für E-Scooter-Modelle, wie das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage mit Stand von Freitag mitteilte. Dafür müssen die Gefährte Anforderungen einer Verordnung erfüllen, die am vergangenen Samstag (15. Juni) in Kraft getreten ist.
Mehrere Verleihfirmen kündigten zudem in diesen Tagen den Start von Angeboten in deutschen Städten an. So integriert beispielsweise Sixt in Kürze E-Scooter des Anbieters "TIER" in seine Mobilitätsplattform "One". Die Modelle sind dann über die Sixt-App unter anderem in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt und Düsseldorf buchbar.
Um E-Tretroller im Straßenverkehr nutzen zu können, sind Haftpflichtversicherungen nötig. Sie dürfen zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Vorgeschrieben sind auch zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Erlaubt sind sie ab 14 Jahren, eine Helmpflicht gibt es nicht. Fahren müssen die Roller auf Radwegen – gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein. (dpa)