Von Roland Losch, dpa
Die größte Sammelklage gegen das Lastwagen-Kartell steht auf der Kippe. Mehr als 3.000 Spediteure fordern beim Landgericht München von MAN, Daimler und weiteren Lkw-Herstellern 867 Millionen Euro Schadenersatz wegen Preisabsprachen. Aber die Transportfirmen haben ihre Ansprüche an eine Inkassofirma abgetreten. Das könnte vielleicht ein Problem sein, erklärte das Landgericht München am Donnerstag.
Die Kammer werde diese "Bündelung nach Art einer Sammelklage" bei einem Inkassounternehmen genau prüfen, sagte die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz zum Auftakt. Denn das Gericht betritt hier juristisches Neuland: "Es gibt keine Gerichtsentscheidung, die diesen Fall genau trifft."
Auf den ersten Blick ist der Fall einfach: Die führenden europäischen Lkw-Hersteller hatten 14 Jahre lang ihre Preislisten ausgetauscht. Dafür hat die EU-Kommission MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania bereits fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt.
110 Klagen liegen beim Landgericht
Jetzt fordern die Kunden Schadenersatz. Vor allem in München: 110 Klagen für insgesamt 250.000 Lastwagen liegen inzwischen beim Landgericht, wie Lutz sagte. Die beiden mit Abstand größten Klagen hat das Inkassounternehmen Financialright claims eingereicht. Durch Vermittlung des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat es bei meist mittelständischen Spediteuren Forderungen eingesammelt – in Summe geht es um 1,4 Milliarden Euro für 150.000 Lastwagen.
Financialright zahlt die Anwälte der US-Kanzlei Hausfeld und die Gutachter und kassiert dafür im Erfolgsfall rund 30 Prozent des gezahlten Schadensersatzes. Erst mit einem solchen Geschäftsmodell könnten auch kleine Firmen ohne großen Aufwand und Kostenrisiken ihr Recht einklagen, sagte Anwalt Alexander Petrasincu.
Aber nun ist die Frage: Wie weit darf ein Inkassounternehmen sich auf das Feld der Rechtsberatung begeben? Auf jeden Fall nicht so weit wie Financialright, sagte Volvo-Anwalt Roman Mallmann. Eine Inkassofirma ziehe unstreitige Forderungen außergerichtlich ein, Rechtsberatung dagegen sei laut Gesetz Sache von Rechtsanwälten. Damit hängt auch die Frage des Erfolgshonorars zusammen, wie die Richterin betonte. Denn ein Anwalt darf in Deutschland kein Erfolgshonorar kassieren.
Die Antwort auf diese Fragen ist auch für tausende VW-Besitzer interessant, die ihre Ansprüche aus dem Dieselskandal an die Financialright-Schwesterfirma Myright abgetreten haben. Aber jeder Fall habe seine Besonderheiten, auch der im November beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung anstehende Fall eines Mietrechtsdienstleisters sei nicht ganz identisch, so die Richterin Lutz.
Eine Reihe der von den Lkw-Herstellern vorgebrachten Kritikpunkte an der Klage stufte sie nach einer ersten Bewertung als eher nicht tragfähig ein. Die Klage an sich sei nach vorläufiger Einschätzung auch ordnungsgemäß erhoben worden.
"Haben Sie Mut!"
Aber Daimler-Anwalt Stefan Rützel sagte, wenn auch nur einer der vielen Einwände greife, sei die Klage erledigt. Volvo-Anwalt Mallmann forderte die Kammer auf: "Haben Sie Mut! Weisen Sie die Klage hier und heute ab!" Wenn Lutz den Prozess jahrelang fortführen, die Ansprüche für jeden einzelnen Lastwagen beurteilen würde und dann "der BGH in 15 Jahren sagt, die Abtretung war unwirksam, dann ist niemandem gedient".
Schon die erste der beiden Financialright-Klagen ist mit Anhängen 18.000 Seiten lang. Ein Gutachter für Financialrihgt beziffert den Schaden auf "durchschnittlich zwischen 7,3 und 10,5 Prozent". Aber je nach Hersteller, Größe, und Motorisierung des Lastwagens, je nachdem, ob es um einen Sattelzug, einen Kipper oder einen Tankwagen geht, können auch andere Zahlen herauskommen. Die Kammer müsste das in jedem Einzelfall prüfen.
Zunächst muss sie entscheiden, ob Financialright die Ansprüche der Lkw-Käufer überhaupt einsammeln und einklagen darf. In der Verhandlung ließ die Vorsitzende Richterin noch keine Tendenz erkennen. Erst in drei Monaten, am 24. Januar, will sie eine Entscheidung verkünden. Ein Vorteil: Dann kann sie auch das anstehende BGH-Urteil im teilweise ähnlich gelagerten Mietrechtsfall mit einbeziehen.