Wer immer mal wieder Flensburg-Punkte gesammelt hat, sollte von Zeit zu Zeit seinen Punktestand checken. Bereits ab acht Punkten wird für mindestens ein halbes Jahr die Fahrerlaubnis entzogen. Damit Autofahrer ihre Altlasten künftig einfacher im Blick haben, ermöglicht das KBA seit Donnerstag (8. Dezember 2016) eine direkte Online-Abfrage des Punktekontos.
Bereits seit einigen Jahren können Bürger in Deutschland einen Antrag zum Punktestand beim KBA online stellen. Die Auskunft hat die Verkehrsbehörde dann allerdings in schriftlicher Form mit der Post verschickt. Künftig wird der Punktestand jedoch direkt über das Internet ausgegeben.
Wie schon beim bisherigen Online-Antrag müssen aber auch beim neuen Verfahren recht viele Voraussetzungen erfüllt werden. Zur Antragsstellung benötigt man einen neuen Personalausweis (seit 2010) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Außerdem werden ein spezielles Kartenlesegerät aus dem Elektronikhandel sowie die Ausweis-App des Bundesinnenministeriums benötigt. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, muss man nur noch ein paar persönliche Daten angeben. In der Regel wird danach der Antragsteller direkt ein PDF mit der entsprechenden Punkte-Auskunft erhalten.
Wie viele Autofahrer künftig tatsächlich ihren Punktestand online abrufen, ist offen. Von den 312.000 zwischen Januar und Oktober 2016 erteilten Auskünften des KBA waren nach Behördenangaben aber gerade mal etwa 7000 Anträge online gestellt worden.
Es gibt aber noch andere Wege, den eigenen Kontostand bei der Verkehrssünderkartei in Erfahrung zu bringen. Wer den postalischen bevorzugt, druckt dazu den Antrag auf der KBA-Webseite aus und schickt ihn aufgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder einer beglaubigten Unterschrift an die Behörde.
Auskunftspavillon in Flensburg
Am einfachsten hat es, wer in Flensburg und Umgebung wohnt oder dort zu tun hat. An der Förderstraße 16 betreibt das KBA einen Auskunftspavillon, wo persönliches Vorsprechen möglich ist. Auch dort benötigt man Personalausweis, Reisepass oder einen behördlichen Dienstausweis. Der Pavillon hat wochentags von 9 bis 15 Uhr geöffnet, am Donnerstag bis 17.30 Uhr.
Wegen der zum 1. Mai 2014 eingeführten Punktereform wird der Führerschein mittlerweile schon bei acht Punkten, nicht erst bei 18 Punkten, eingezogen. Für Vergehen, die nicht direkt eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, gibt es seitdem keine Punkte mehr. Im Gegenzug gibt es für Verstöße, die die Verkehrssicherheit gefährden, ein bis drei Punkte, statt wie zuvor ein bis sieben.
Einen Punkt bekommt man für Ordnungswidrigkeiten (z.B. Handynutzung am Steuer), zwei für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten (z.B. Ampel überfahren, die länger als eine Sekunde rot war), drei für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (z.B. mehr als 1,1 Promille am Steuer).Ein Punkteabbau ist jedoch möglich: Beim Stand von einem bis fünf Punkten kann der Verkehrssünder durch ein freiwilliges Seminar einen Punkt abbauen. (sp-x)
Michael Kühn