Im Abgas-Skandal bei Volkswagen sind durch höchstrichterliche Urteile seit diesem Sommer wichtige Fragen geklärt. Vom Tisch ist "Dieselgate" für den Konzern aber längst noch nicht. Die juristische Aufarbeitung dauert fast fünf Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulationen weiter an. In Braunschweig wird in dieser Woche der milliardenschwere Musterprozess von Anlegern fortgesetzt, die Schadenersatz für erlittene Kursverluste verlangen (Az: 3 Kap 1/16).
In dem Verfahren geht es im Kern um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informiert hat. Die Anleger werfen dem Management des Konzerns und der VW-Dachgesellschaft Porsche SE vor, sie zu spät über die finanziellen Risiken der im September 2015 bekanntgewordenen Abgasmanipulationen informiert zu haben. Aus ihrer Sicht hätten die finanziellen Risiken auch in den Finanzberichten zuvor stehen müssen.
Der Mammutprozess läuft bereits seit fast zwei Jahren. Ein Ende ist auch nach Einschätzung des Gerichts nicht absehbar. Zu komplex und umfangreich ist das Verfahren. Allein die Schriftsätze umfassen laut einer Gerichtssprecherin rund 5.500 Blatt Akten. Dazu kommen ihr zufolge zahlreiche Anlagen und mittlerweile 21 Privatgutachten. Die Fronten bleiben verhärtet.
Streitwert rund vier Milliarden Euro
Volkswagen will das Kapitel, das den Konzern bereits rund 32 Milliarden Euro gekostet hat, hinter sich lassen. Das Unternehmen wirft der Klägerseite vor, in diesem Verfahren immer wieder von Kernfragen abzulenken. Anwalt Andreas Tilp, der die Musterklägerin Deka Investment vertritt, sieht das anders. Er gibt sich zuversichtlich, Ansprüche der Investoren durchsetzen zu können. Den aktuellen Streitwert beziffert das Oberlandesgericht Braunschweig auf etwas mehr als vier Milliarden Euro.
Interessant dürfte für die Verhandlung an diesem Dienstag und Mittwoch die Frage sein, ob die Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) Auswirkungen auf den Prozess in Braunschweig haben werden. Der BGH hatte unter anderem im Mai entschieden, dass VW betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. Die eingestellten strafrechtlichen Ermittlungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation gegen Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch, VW-Konzernchef Herbert Diess und seinen Vorgänger Matthias Müller haben laut einer Gerichtssprecherin bislang keine Auswirkungen.
Mit einem Durchbruch ist in dieser Woche noch nicht zu rechnen. Zunächst soll es erneut um die Beteiligung der VW-Dachgesellschaft Porsche SE gehen. Im Juli hatte der BGH entschieden, dass die Rolle der Holding im Dieselskandal in einem eigenen Musterverfahren in Stuttgart beleuchtet werden soll. Zuvor hatte das Oberlandesgericht dort ein eigenes Verfahren abgelehnt. Die Richter waren der Ansicht, dass sich die Klagen grundsätzlich um denselben Sachverhalt drehten wie jene im schon laufenden Prozess gegen die Volkswagen AG und die Porsche SE in Braunschweig. (dpa)