Das Opel-Werbeversprechen einer "lebenslangen Garantie" für Neuwagen beschäftigt nun doch die Gerichte. Die Wettbewerbszentrale wolle wegen irreführender Werbung gegen den Rüsselsheimer Autobauer klagen, sagte eine Sprecherin am Montag in Bad Homburg auf Anfrage. Die Institution hatte kritisiert, dass die Garantie entgegen der Ankündigung nicht wirklich lebenslang gilt, und den Hersteller bereits wegen "irreführender Blickfangwerbung" abgemahnt (wir berichteten).
Opel beruft sich darauf, dass die Ausnahmen von der Garantiezusage für den Kunden klar erkennbar seien. "Wir stehen weiterhin zu unserem Kundenversprechen", hatte Alain Visser, Geschäftsführer Marketing, Sales und Aftersales, nach gescheiterten Gesprächen mit der Wettbewerbszentrale betont. Ein Opel-Sprecher erklärte heute, man werde nun abwarten, wie die Gerichte entscheiden.
Nach Informationen von "Focus Online" dürften die Konsequenzen für Opel selbst bei einer erfolgreichen Klage gering sein. Einerseits, weil die Wettbewerbszentrale keine Strafen verhängen kann, sondern der Hersteller höchstens die Gerichtskosten des Verfahrens tragen muss. Zudem kann sich das Verfahren über mehrere Instanzen ziehen, bis rechtskräftig ist, dass Opel nicht mehr mit der lebenslangen Garantie werben darf. Bis dahin dürfte die Werbekampagne schon Vergangenheit sein.
Die Wettbewerbszentrale mit Sitz in Bad Homburg ist nach eigenen Angaben eine bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb. (rp)
Mathias Franke
Peter Burg
Dr. Richard Brüggel
Wolfgang Zeise