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Frist: VW muss Jahreszahlen bis Ende April vorlegen

08.02.2016 16:45 Uhr
VW in Wolfsburg
Volkswagen muss seine Bilanz für das abgelaufene Jahr bis Ende April vorlegen.
© Foto: VW

Laut Handelsgesetzbuch hat VW als Kapitalgesellschaft höchstens vier Monate nach dem Abschlussstichtag Zeit, um die Jahreszahlen offenzulegen. Bei VW läuft diese Frist Ende April ab.

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Volkswagen muss seine Bilanz für das abgelaufene Jahr bis Ende April vorlegen. Laut Handelsgesetzbuch hat VW als Kapitalgesellschaft höchstens vier Monate nach dem Abschlussstichtag Zeit, um die Jahreszahlen offenzulegen. Bei VW läuft diese Frist Ende April ab, wie ein VW-Sprecher am Montag bestätigte.

Am Freitag hatte der Konzern den angepeilten Termin im März abgesagt. Bei VW gibt es derzeit viele Unklarheiten bezüglich der Kosten des Abgas-Skandals. Es ist möglich, dass zum Beispiel für mögliche Auto-Rückkäufe in den USA noch Geld zurückgelegt werden muss.

Mit der ursprünglich für April geplanten Hauptversammlung kann sich VW mehr Zeit lassen. Auch das Aktionärstreffen hatte VW auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Aktiengesetz schreibt hier lediglich vor, dass die Hauptversammlung in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres stattfinden muss. So lange dürfte VW seine Aktionäre allerdings kaum hinhalten, denn bei vielen Anlegern gibt es Redebedarf: Die VW-Vorzugsaktie hat seit Ausbruch des Skandals um manipulierte Abgas-Werte im September rund 40 Prozent an Wert verloren. (dpa)

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