Die geplanten Fahrverbote für Dieselautos der Euro-Abgasnorm 4 und schlechter in Stuttgart rücken näher - bei Verstößen nach der Einführung sollen 80 Euro Strafe fällig werden. Vom 27. August bis zum 28. September wird der entsprechende Entwurf für einen neuen Luftreinhalteplan öffentlich ausgelegt, kündigte das Regierungspräsidium Stuttgart am Donnerstag an. Er sieht Fahrverbote für ältere Dieselwagen vom 1. Januar 2019 an vor - ganzjährig in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt.
Ein Verstoß soll nach den Worten von Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) 80 Euro kosten. "Die Kontrollen werden stichprobenartig durch die Polizei und das Ordnungsamt Stuttgart im fließenden und ruhenden Verkehr erfolgen", sagte er der "Südwest Presse". In Hamburg, wo es auf einzelnen Strecken bereits jetzt Fahrverbote gibt, müssen Autofahrer bei einer Missachtung 20 Euro und Lastwagenfahrer 75 Euro zahlen.
Nicht enthalten in dem Stuttgarter Planentwurf sind bisher Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 5. Die grün-schwarze Regierung will Mitte 2019 zunächst prüfen, ob für sie Fahrbeschränkungen überhaupt noch nötig sind. Jedoch ist zur Frage der Euro-5-Diesel ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim anhängig.
Fahrzeuge ohne Fahrverbote kennzeichnen
Hermann sagte, derzeit werde erörtert, wie Fahrzeuge gekennzeichnet werden können, die nicht von dem Fahrverbot betroffen sind: "Wir planen die Schaffung eines sichtbaren Zeichens, dürfen allerdings keine eigene Plakette erfinden." Eine einheitliche blaue Plakette für neuere Diesel müsste der Bund einführen - der will das aber nicht.
Baden-Württembergs Landeshauptstadt ist wegen ihrer Verkehrsdichte und Kessellage besonders von einer hohen Schadstoffbelastung in der Luft betroffen. Dabei geht es um gefährliche Stickoxide und auch um Feinstaub. Monatelang hatte die Landesregierung mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an der Spitze versucht, die Fahrverbote abzuwenden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zwangen das Land aber, die Luft spürbar sauberer zu bekommen.
Zuletzt entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem von der Deutschen Umwelthilfe initiierten Verfahren, dass das Land auch die Fahrverbote für Diesel der Euro-Norm 5 schon jetzt ganz konkret in seinen Plan aufnehmen muss - ansonsten droht ein Zwangsgeld. Dagegen legte das Land Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. (dpa)