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"Dieselgate"-Streit: Rückendeckung für VW vor Oberstem US-Gericht

18.02.2021 09:24 Uhr
"Dieselgate"-Streit: Rückendeckung für VW vor Oberstem US-Gericht
In den USA drohen VW schlimmstenfalls erneut milliardenschwere Strafen.
© Foto: picture alliance/Frank May

Der Skandal um manipulierte Abgaswerte zahlreicher Dieselautos lässt Volkswagen noch immer keine Ruhe. In den USA war der Fall eigentlich längst abgehakt, doch dann ging eine Tür zu neuen hohen Strafen auf. Die will VW nun vor dem Obersten Gerichtshof abwehren.

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Volkswagen erhält im brisanten US-Rechtsstreit um mögliche weitere hohe "Dieselgate"-Bußgelder wichtige Unterstützung. Große Lobbyverbände der Autoindustrie sowie ehemalige Vertreter der US-Umweltbehörden und des Justizministeriums schalteten sich zugunsten des Konzerns ins Verfahren ein, wie am Mittwoch (Ortszeit) aus Gerichtsunterlagen hervorging. Für VW geht es um sehr viel - schlimmstenfalls könnten erneut milliardenschwere Strafen fällig werden. Der Fall beschäftigt inzwischen den Obersten US-Gerichtshof.

Volkswagen drohen in den USA wegen früherer Abgasmanipulationen weitere empfindliche Sanktionen. Denn ein Berufungsgericht hatte im Juni 2020 entschieden, dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit frisierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz "Clean Air Act" zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weitere Strafen verhängen.

Sollte es dabei bleiben, so könnte dies für VW abermals eine Lawine an Rechtskosten auslösen. Die Berufungsrichter hatten sogar erklärt, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu "atemberaubenden Belastungen" führen könne. Allein auf Basis der regionalen Bußgeldkataloge in den beiden Bezirken in Florida und Utah könnten sich die Strafen potenziell auf bis zu 11,2 Milliarden Dollar pro Jahr belaufen. Und das Gerichtsurteil vom Juni öffnet die Tür für weitere Sanktionen auf regionaler Ebene - so läuft beispielsweise auch in Ohio ein Verfahren, das für VW extrem teuer werden könnte.

Supreme Court fordert Stellungnahmen an

Gemeinsam mit dem als angeblicher Komplize im "Dieselgate"-Skandal mitangeklagten Zulieferer Bosch hat Volkswagen sich im Januar an das Oberste US-Gericht gewandt, um die Berufungsentscheidung zu kippen und zusätzliche Strafen zu verhindern. Inwieweit sich der Supreme Court mit dem Fall befassen wird, ist bislang noch nicht klar. Doch der höchste US-Gerichtshof forderte am Dienstag immerhin schon einmal Stellungnahmen der beiden Bezirke an. Diese haben nun bis zum 18. März Zeit, um zu antworten. Derweil bekam VW in dem Verfahren bereits breite Rückendeckung - nicht nur aus der Autoindustrie.

Durch sogenannte Amicus-Schriftsätze, mit denen Unbeteiligte in US-Verfahren Partei ergreifen können, erhielt der Konzern diese Woche bereits Unterstützung diverser Lobbygruppen - vom Weltdachverband der Autohersteller OICA über die europäischen Branchenvertretungen ACEA und CLEPA bis hin zu den großen US-Verbänden Alliance for Automotive Innovation und National Automobile Dealers Association. Dass sich die Autowelt geschlossen hinter VW stellt, ist indes wenig überraschend - die Branche fürchtet die hohen rechtlichen Risiken eines Präzedenzfalls. Doch auch vier frühere Beamte der US-Umweltämter EPA und Carb sowie des Justizministeriums sprangen dem Konzern bei.

VWs US-Tochter Volkswagen Group of America - die formal im Zentrum des Rechtsstreits steht - wies in einer Stellungnahme erneut darauf hin, dass das Berufungsgericht mit seiner Entscheidung im Widerspruch zu diverser anderer US-Rechtsprechung stehe. Sollten alle 50 US-Bundesstaaten und Tausende von regionalen Bezirksregierungen Strafen über die bereits auf Bundesebene vereinbarten hinaus erheben können, so drohe genau das Regulierungschaos, das der US-Kongress mit dem "Clean Air Act" habe vermeiden wollen. Für den Skandal verbuchte der Konzern bereits Kosten in Höhe von rund 32 Milliarden Euro - der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in den USA. (dpa)

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