Volkswagens milliardenschwere Vergleiche mit US-Sammelklägern im Abgas-Skandal bringen auch den beteiligten Anwaltskanzleien viel Geld ein. Der für den Mammut-Rechtsstreit zuständige US-Richter Charles Breyer genehmigte den Klägeranwälten am Freitag 125 Millionen Dollar an Gebühren und Kostenrückerstattungen im Rahmen der Rechtsvertretung von rund 88.500 Besitzern von Dieselwagen mit 3,0-Liter-Motoren, bei denen VW mithilfe einer speziellen Software Stickoxidwerte manipuliert hatte.
Zuvor hatte Breyer Anwälten bereits 175 Millionen Dollar im Zusammenhang mit Klagen bei knapp 500.000 kleineren Fahrzeugen mit 2,0-Liter-Dieselmotoren zugestanden, so dass insgesamt 300 Millionen Dollar (257 Millionen Euro) zusammenkommen. Damit werden im Schnitt Stundenlöhne von 462 beziehungsweise 529 Dollar in Rechnung gestellt.
VW hatte im September 2015 nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden zugegeben, bei Abgastests getrickst zu haben. Der Konzern hat bereits22,6 Milliarden Euro für Vergleiche in Nordamerika verbucht. (dpa)
Markus W