BMW will das Vertrauen der Kunden in die moderne Dieseltechnologie stärken und gibt deshalb ein "Rücknahmeversprechen" ab. Kunden, die ein Neu- oder Vorführfahrzeug mit Dieselantrieb leasen, sichert der Autobauer im Falle eines Fahrverbots einen flexiblen Fahrzeugwechsel zu. Das neue Angebot läuft vom 15. März bis 30. Juni 2018. Eine ähnliche Aktion hat auch Peugeot gestartet (wir berichteten).
"Unsere Dieselfahrzeuge sind zukunftsfähig. Der Dieselmotor ist eine der effizientesten Antriebsformen, die derzeit in Fahrzeugen verbaut werden, und dank des mehrstufigen Abgasreinigungsverfahrens auch sehr sauber", sagte Peter van Binsbergen, Leiter BMW Vertrieb und Marketing Deutschland. "Wir möchten unsere Kunden unterstützen, die für ihre Bedürfnisse optimale Antriebsform zu wählen, ohne sich von der aktuellen Diskussion verunsichern zu lassen."
Das Diesel-Rücknahmeversprechen im Detail: Sollten während der Vertragslaufzeit in einem Umkreis von 100 Kilometern um den Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Kunden Fahrverbote in Kraft treten, die sein Leasingauto betreffen, kann er in einen vergleichbaren Anschlussvertrag über ein anderes BMW-Modell eintreten. Als Fahrverbot gilt, wenn die Einfahrt einmalig an einem Wochentag in ein Gebiet untersagt wird.
Unter einem "vergleichbaren Anschlussvertrag" versteht BMW einen Leasingvertrag, der im Vergleich zum bisherigen einen maximal um 15 Prozent geringeren Fahrzeug-Grundpreis vorsieht. Alternativ kann der Kunde auch eine Anschlussfinanzierung abschließen (bei gleichen oder höheren Kaufpreis).
Bis zu 2.000 Euro extra
Neben dem Diesel-Rücknahmeversprechen bietet der Hersteller bis zur Jahresmitte auch eine "Umweltprämie" an. Sie wird ausbezahlt, wenn Halter von Dieselfahrzeugen mit Euro 4-Norm oder älter ihren Wagen beim Händler in Zahlung geben. 2.000 Euro gibt es beim Kauf eines neuen BMW oder Mini, 1.500 beim Erwerb eines Vorführwagen oder jungen Gebrauchten. Bedingung ist, dass dieser ein BMW i3, ein Plug-in-Hybrid oder ein Euro-6-Neufahrzeug der beiden Marken. Dabei darf dessen CO2-Ausstoß die Grenze von 130 Gramm pro Kilometer (nach NEFZ) nicht übersteigen. (rp)