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Diesel-Affäre: KBA droht Zwangsgelder gegen Audi an

16.09.2019 09:05 Uhr
Diesel-Affäre: KBA droht Zwangsgelder gegen Audi an
Das Kraftfahrt-Bundesamt droht Zwangsgelder gegen Audi in der Diesel-Affäre an.
© Foto: dpa/Carsten Rehder

2017 ordnete das KBA den Rückruf von 151.000 Audi-Dieselfahrzeugen an und schrieb strenge Fristen zu Software-Updates für die Umrüstung vor. Sollten die Ingolstädter die nicht einhalten, könnte es teuer werden.

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat Audi mit Zwangsgeldern gedroht, sollte der Autobauer bei der Umrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge Fristen nicht einhalten. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Sonntag in Berlin auf Anfrage. Zudem drohen Audi wegen Abgasmanipulationen weitere Rückrufe für ältere Dieselmodelle mit der Abgasnorm 4. Die Rückrufe durch das KBA von Euro-4-Fahrzeugen der Audi AG stünden "unmittelbar bevor", hieß es. Audi sieht sich bei der Umrüstung manipulierter Dieselfahrzeuge im Plan und wird nach eigener Aussage die Fristen einhalten.

Zuvor hatte die 'Bild am Sonntag' berichtet, dass das Kraftfahrt-Bundesamt Audi mit Zwangsgeld gedroht habe, sollte der Hersteller nicht bis zum 26. September 2019 nachweisen, wie alle beanstandeten Fahrzeuge in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden. Ignoriere Audi den Bescheid, drohe ein Entzug der Typengenehmigung. Die Freigabe für ein Software-Update fehle für einzelne V6- und V8-Modelle mit der Abgasnorm Euro 6, so das Blatt.

"Freigabe rücke in greifbare Nähe"

Der Autobauer betonte: "Audi kommt in der Dieselkrise weiter voran." Für die letzten acht Prozent der betroffenen Audi-Fahrzeuge in Deutschland rücke die Freigabe der technischen Abhilfe in greifbare Nähe. "Wir werden noch im September und damit innerhalb der vom Kraftfahrt-Bundesamt gesetzten Frist die Unterlagen für weitere 8.200 Fahrzeuge komplett haben."

Offen sind nach Angaben von Audi Lösungen für noch 12.400 Autos. Für die verbleibenden Fahrzeuge sei ebenfalls ein Software-Update erarbeitet worden, erforderliche Emissionsmessungen seien erbracht. "Somit sehen wir keinen Grund für einen Entzug der Typgenehmigung. Die Lösung steht unmittelbar bevor, wir halten die Frist ein."

Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte Ende 2017 in mehreren Bescheiden angeordnet, dass Audi Softwaretricks aus seinen Dieselmodellen entfernen müsse, mit denen die Fahrzeuge offiziell sauber fuhren, aber auf der Straße die Abgasgrenzwerte deutlich überschritten. Die Behörde hatte daher den Rückruf Tausender Fahrzeuge angeordnet und Fristen zu Software-Updates für die Umrüstung vorgeschrieben.

Das KBA hatte Audi nach Unternehmensangaben aufgefordert, bis 26. September die letzten nötigen Unterlagen im Zusammenhang mit drei von acht Rückrufbescheiden einzureichen. Die drei Bescheide aus dem Jahr 2017 hätten rund 20.000 der insgesamt 151.000 Fahrzeuge in Deutschland betroffen, für die Audi Rückrufe erhalten habe. (dpa)

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KOMMENTARE


MK

16.09.2019 - 13:23 Uhr

Das liebe KBA sollte die betroffenen Fahrer der Fahrzeuge anschreiben und mit einer Zwangsstilllegung drohen. Dann wird ist der Druck bei der Audi AG umso größer....vorher passiert da nichts!!!


Alter Zausel

16.09.2019 - 16:56 Uhr

Was kann der Fahrer bzw. Fahrzeughalter dafür @ MK ? NICHTS - ABSOLUT NICHTS !!! Aber die festgelegten Grenzwerte sind sicher richtig u. jede Überschreitung führt zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum frühzeitigen Tod ? Dann kann ich mich nur über die vielen Überlebenden in der ehemaligen DDR oder im Ruhrgebiet wundern. Aber gesunder Menschenverstand hat in Deutschland z.Zt. keine Lobby !!!


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