Nach den Manipulationsvorwürfen gegen BMW hat sich die Münchner Staatsanwaltschaft in die Untersuchung möglicher Unregelmäßigkeiten der Abgasreinigung bei dem Autobauer eingeschaltet. Die Ermittlungsbehörde leitete eine entsprechende Vorprüfung ein, wie eine Sprecherin am Donnerstag bestätigte. Darüber hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Die Deutsche Umwelthilfe wirft dem Hersteller nach Messung der Abgase eines BMW 320d vor, eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut zu haben.
BMW weist dies scharf zurück – wie auch der TÜV Süd, der ebenfalls einen 320d untersucht und dabei nichts zu beanstanden hatte. Der TÜV Süd geht davon aus, dass die Umwelthilfe nicht korrekt gemessen hat.
Dass Dieselautos auf der Straße teils deutlich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausstoßen als im Labor, ist bekannt und nicht grundsätzlich verboten. Laut einer EU-Verordnung ist auch das Drosseln der Abgasreinigung aus sogenannten Motorschutzgründen in bestimmten Bereichen zulässig. Es gibt jedoch Streit darüber, wie Grauzonen zwischen dem nicht-illegalen Ausnutzen von Regellücken und bewusster Manipulation genau auszulegen sind.
Eine Vorprüfung bedeutet, dass die Staatsanwälte nachforschen, ob es Hinweise auf eine Straftat gibt – dies ist noch nicht gleichzusetzen mit einem förmlichen Ermittlungsverfahren. Vor der Staatsanwaltschaft hatte auch das Bundesverkehrsministerium eine Überprüfung der Vorwürfe gegen BMW durch das Kraftfahrt-Bundesamt angekündigt.
BMW gilt in der Dieselkrise, die mit den aufgeflogenen Manipulationen von VW bei Abgastests im September 2015 ihren Anfang nahm, bislang als vergleichsweise unbelastet. Rund um den VW-Konzern gibt es zahlreiche Klagen von Kunden und Anlegern, zudem wird auch strafrechtlich ermittelt - unter anderem gegen ehemalige und aktuelle Top-Manager. Bei Daimler ermittelt die Stuttgarter Justiz wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung gegen Mitarbeiter. (dpa)