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Beleuchtete Auto-Logos: Mehr Strahlkraft für die Marke

28.02.2023 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
VW illuminiert das Logo am Heck des neue Touareg.
© Foto: VW

Welche Lichter am Auto leuchten dürfen, ist sehr streng geregelt. Nun gibt es mehr Spielraum.

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Eine neue Art von Lichtspielen dürfte in Zukunft Europas Straßen beleuchten. Nach einer Änderung der Zulassungsregularien sind am Auto nun auch während der Fahrt illuminierte Markenlogos erlaubt. Allerdings nur in engen Grenzen. Wie eng, zeigt sich am frisch gelifteten VW Touareg, der die neuen Leuchten als erster Pkw auf die Straße bringt.

Grundlage für die zusätzlichen lichttechnischen Gestaltungs-Optionen ist eine Anpassung der UN-ECE-Regeln R148 und R48. Diese bestimmen, wie Positionsleuchten – darum handelt es sich bei den Licht-Logos im rechtlichen Sinne – ausgestaltet sein dürfen. Bislang waren sie relativ restriktiv, nun sind sie deutlich offener. Und trotzdem ist längst nicht alles möglich.

So sind maximal zwei Licht-Logos pro Fahrzeug erlaubt, eines an der Front, das andere am Heck. Die Entfernung zur nächsten beleuchteten Fläche darf 7,5 Zentimeter nicht unterschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass die illuminierten Markenzeichen in Leuchtenbänder integriert werden müssen, wie sie bereits heute viele Fahrzeuge an der Front tragen – etwa der aktuelle VW Golf.


VW Touareg (Facelift 2023)

VW Touareg (Facelift 2023) Bildergalerie

Nicht zuletzt ist die erlaubte Größe auf 100 Quadratzentimeter begrenzt, also zum Beispiel eine Fläche von zehn mal zehn Zentimeter. Das dürfte auch der Grund sein, warum VW beim Touareg nur das Logo am Heck beleuchtet, während das größere Markenzeichen an der Front dunkel bleibt. Mit einer anderen Vorgabe haben die Wolfsburger hingegen kein Problem: So dürfen nur symmetrische Embleme beleuchtet werden – eine Bedingung die die Buchstabenkombination "VW" im Kreis erfüllt. Schriftzüge oder asymmetrische Symbole sind nicht erlaubt.

In den kommenden Jahren dürfte sich das Aussehen von Autos bei Dunkelheit also deutlich ändern. Im außereuropäischen Ausland sind entsprechende Licht-Logos bereits schon seit längerem möglich, die europäische Liberalisierung dürfte gemeinsam mit der fortschreitenden LED-Technik auch dort für einen Leucht-Logo-Boom sorgen.

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KOMMENTARE


Martin Wetzelmann

01.03.2023 - 13:43 Uhr

"Die Entfernung zur nächsten beleuchteten Fläche darf 7,5 Zentimeter nicht unterschreiten. In der Praxis bedeutet das, dass die illuminierten Markenzeichen in Leuchtenbänder integriert werden müssen ..." Das ergibt keinen Sinn. Entweder darf die Entfernung 7,5 cm nicht ÜBERschreiten oder das beleuchtete Logo muss NICHt in Leuchtenbänder integriert werden.


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