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ASA-Verband: Endrohrmessung soll Mitte 2017 kommen

17.11.2016 14:20 Uhr
ASA-Verband: Endrohrmessung soll Mitte 2017 kommen
Der ASA-Verband fordert bereits seit langem die Wiederaufnahme der direkten Abgasmessung am Auspuff. Im Rahmen einer neuen AU-Richtlinie sollen zudem die Schadstoff-Grenzwerte angepasst werden.
© Foto: TÜV SÜD

Die OBD-Eigenmessung der Abgaslimits wird enden. Im Zuge des Abgasskandals soll die Endrohrmessung wiederkommen, ist der Verband der Werkstattausrüster überzeugt und verlangt eine Verringerung der Schadstoff-Grenzwerte.

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Der Skandal um manipulierte Abgaswerte hat auch Folgen für die Fahrzeugüberwachung. Darin waren sich die Vertreter der ASA beim Pressegespräch am Dienstag einig (wir berichteten). Es gebe deutliche Zeichen für ein Umdenken in der Politik: "Gerade mal ein Jahr nach der Einführung des AU-Leitfaden 5 plant das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die generelle Wiedereinführung der Endrohrprüfung für alle AU-pflichtigen Kraftfahrzeuge", erklärte Harald Hahn, Leiter des ASA-Fachbereichs Diagnose, gegenüber Pressevertretern in Würzburg.

Ab Mitte 2017 soll bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder direkt gemessen werden, hieß es. Die Änderung soll allerdings nicht in einen neuen AU-Leitfaden 6 münden, sondern als Variante des derzeit gültigen AU-Leitfadens 5 geführt werden. Ferner forderte Hahn, der neben seiner ASA-Tätigkeit die Geschäfte von AVL Ditest führt, die Schadstoff-Grenzwerte an den aktuellen Stand der Automobil- und Werkstatttechnik anzupassen. So seien beispielsweise die im Markt befindlichen Opazimeter bereits heute zu 70 bis 80 Prozent in der Lage, niedrigere Schadstoff-Konzentrationen anzuzeigen.

Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung

"Die derzeitigen Grenzwerte für die Endrohrprüfung im Rahmen der AU sind angesichts der geltenden EU-Schadstoffnormen und der aktuellen Fahrzeugtechnik viel zu hoch angesetzt. Für eine effiziente Endrohrprüfung müssen die Grenzwerte dringend nach unten angepasst werden", betonte Hahn. Die Überarbeitung der AU-Richtlinie bietet dazu eine passende Gelegenheit. Beispiel Kohlenmonoxid: Gegenwärtig wird den Ausführungen zufolge für Benziner eine Absenkung des Grenzwertes von 0,2 auf 0,1 Volumenprozent diskutiert.

Doch eine AU-Anpassung stößt auch an Grenzen: So können Schadstoffe Stickoxide (NOx) nicht ohne weiteres in die Abgasuntersuchung aufgenommen werden. Zwar habe das Thema durch den Abgasskandal einen deutlich höheren Nachdruck bekommen, doch stellt laut Harald Hahn die Konditionierung der Fahrzeuge für eine reproduzierbare NOx-Messung die größte Hürde dar. Das Problem habe also nichts mit mangelnder Messtechnik zu tun. Jedoch werden derzeit bereits im Rahmen der europäischen SET II-Studie verschiedene Konditionierungsabläufe für eine effiziente NOx-Messung im Rahmen des periodischen Abgastests untersucht. An der SET II-Studie sind sowohl die Prüforganisationen (CITA) als auch die Werkstattausrüster (EGEA) beteiligt. (msh)

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KOMMENTARE


egon samu

17.11.2016 - 22:10 Uhr

Ich kann nur hoffen, daß ein neues Regelwerk auf Physik und nicht auf Ideologie aufbauen wird.


hwb

18.11.2016 - 17:59 Uhr

Als ich mit Herrn Hahn vor seiner Zeit als ASA Vertreter zusammengearbeitet habe, war er für mich ein toller und verlässlicher Techniker, mit dem man echte Lösungen erarbeiten konnte. Er war übrigens auch maßgeblich bei Diesel Trübungstestern aktiv, hat damals ein gutes Testgerät entwickelt. Aber, wie das bei Verbandsvertretern oft zu bemerken ist, werden sie schnell zu Interessenvertretern von Herstellern, die überwiegend am Verkauf von neuem Testequipment interessiert sind. Er sagt ja selbst, dass "die im Markt befindlichen Opazimeter bereits heute zu 70 bis 80 Prozent in der Lage, niedrigere Schadstoff-Konzentrationen anzuzeigen", sind. Sich jetzt hinzustellen und niedrigere Grenzwerte zu fordern bedeutet auch zukünftig neue Tester Anschaffung für viele Betriebe. Aber, das ist ja die Aufgabe von Lobbyisten, die unsere "Lobbyisten gesteuerte Politikwirtschaft" so dringend benötigt, da solche Technologien von den Gesetzgebern, aber auch von den besserwissenden, selbsternannten Umweltrettern nicht verstanden werden. Deshalb gibt es ja immer nur willkürliche Grenzwerte, Lobbyisten gesteuerte technische Messverfahren. Die Forderung bei Benzinern den CO-Grenzwert von 0,2 auf 0,1 abzusenken bietet ja auch wieder Chancen für Neue Geräteverkäufe.


bgl

25.01.2017 - 08:46 Uhr

Seit Euro 5b gilt ein Anzahlgrenzwert bei Dieselmotoren und ab Euro 6c muss dieser Anzahlgrenzwert von allen Verbrennungsmotoren (Benzin und Diesel)eingehalten werden. Eine wirklich sichere Methode die Partikelemissionen zu detektieren geht nur über eine Anzahlmesstechnik nach PMP-Standard, d.h. zählen der Feststoffpartikel resp. Aufbereitung des Abgases (abscheiden der flüchtigen Anteile, aufheizen und verdünnen des Abgases). Geräte sind bereits erhältlich, welche in der Schweiz zur Kontrolle von Baumaschinen eingesetzt werden können. Anforderung an Anzahlmessgeräte für Dieselemissionen ist in der Verordnung des EJPD vom 19. März 2006 über Abgasmessmittel für Verbrennungsmotoren (VAMV), SR 941.242 , und die Eichung der Partikelzähler in der Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006, SR 941.210 enthalten. Dies muss nicht neu von der EU erfunden werden!


Julius

24.02.2017 - 11:30 Uhr

Ich habe jetzt nicht genau verstanden was das Problem bzw. die Weiterentwicklung der Abgasuntersuchung in Sachen Aufnahme von NOx. Wenn es kein Technikproblem ist, was dann? Vielen Dank im Voraus.


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