Danach gilt: Solange das Auto durchweg ohne größere Einschränkungen genutzt werden konnte, hat der Kunde für die gezahlten Raten einen Vorteil gehabt - beides wiege sich auf, bekräftigen die Richterinnen und Richter.
Beim Leasen kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung - wie eine Miete. Offen ist nach wie vor, was gilt, wenn im Voraus fest vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Fahrzeug nach der Leasing-Zeit übernimmt. Zwei der Kläger hatten zwar angegeben, sie hätten von vornherein vorgehabt, das Auto im Anschluss zu kaufen.
Einer hatte sogar das Fahrwerk umrüsten lassen. Weil zu einer späteren Übernahme aber nichts in den Leasing-Vereinbarungen festgehalten ist, spielte das für die Richter keine Rolle.
Schadenersatz kann es damit nur für den später gezahlten Kaufpreis geben. In zwei Fällen waren allerdings auch dafür nicht die Voraussetzungen gegeben, weil die Kläger das Auto noch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 übernommen hatten.