Datenschutz: Zweckbindung
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde Dezember 2015 beschlossen. Im Mai 2018 tritt sie in Kraft. Da sich der gewohnte Umgang mit den Daten und der IT-Sicherheit ändert, kommt auch auf Kfz-Betriebe Arbeit zu. Eine Nachfrage beim Spezialisten TÜVit.
Die Digitaluhr tickt: Unternehmen dürfen in Zukunft weniger Daten von Verbrauchern erheben, benötigen dafür häufiger deren Erlaubnis und müssen nachweisen, dass sie mit den Daten der Kunden verantwortungsvoll umgehen. Dies regelt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt. Die Verordnung löst unterschiedliche Regelungen der 28 Mitgliedstaaten ab. In Deutschland ersetzt sie weite Teile des Bundesdatenschutzgesetzes. Betroffen sind branchenübergreifend alle Unternehmen - unabhängig von der Größe.
Innerhalb der nächsten Monate muss deshalb jedes Unternehmen den Umgang mit persönlichen Daten in seiner Gesamtheit überprüfen und anpassen. Die Herausforderung: Betriebe müssen personenbezogene Daten identifizieren, lokalisieren (innerhalb der EU speichern) und schützen, grundsätzlich die Datenmenge minimieren und fortlaufend beobachten Was das bedeutet…
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