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VW/Porsche-Prozess: Kläger scheitern mit Beschwerde in Karlsruhe

25.09.2020 08:23 Uhr
VW/Porsche-Prozess: Kläger scheitern mit Beschwerde in Karlsruhe
Im Dezember 2009 erwarb VW von der Porsche SE eine 49,9-prozentige Beteiligung an der Porsche AG.
© Foto: picture-alliance/ dpa | Peter Steffen

Der Übernahmekampf zwischen VW und der Porsche Holding liegt schon über zehn Jahre zurück, beschäftigt aber noch heute die Gerichte. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte den immer wieder stockenden Musterprozess nun beschleunigen.

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Der sich hinziehende Musterprozess um den Übernahmekampf zwischen Volkswagen und der Porsche-Holding vor zwölf Jahren könnte nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts nun wieder Fahrt aufnehmen. Das höchste deutsche Gericht lehnte am Freitag eine Verfassungsbeschwerde von Klägeranwälten ab. Diese hatten eine Befangenheit der zuständigen Richter am Oberlandesgericht (OLG) Celle gesehen - entsprechende Anträge waren jedoch erfolglos, weshalb das Thema in Karlsruhe landete. Das eigentliche Verfahren geriet dadurch immer wieder ins Stocken. Umstritten war vor allem die interne "Geschäftsverteilung" des Celler Richter-Kollegiums.

Die Kläger fordern im Namen von Investoren hohen Schadenersatz nach Kursturbulenzen, die milliardenschwere Aktiengeschäfte der Porsche-Dachgesellschaft PSE 2008 ausgelöst hatten. Die PSE hielt danach die Mehrheit an VW und ist heute größter Einzelaktionär, sie musste sich dafür aber enorm verschulden. Durch starke Schwankungen des Aktienkurses verloren Anleger viel Geld. Später drehte VW den Spieß um und übernahm seinerseits die Marke Porsche.

Die Verfassungsrichter nahmen die Beschwerde nicht an - einzelne Punkte der Kläger seien nicht hinreichend begründet, hieß es. Auch das OLG hatte mehrfach eingereichte Befangenheitsanträge schon nicht als stichhaltig angesehen. Ein Sprecher des Celler Gerichts sagte, er nehme an, dass der Beschluss aus Karlsruhe grundsätzlich wohl keine Auswirkungen auf das nun weiter laufende Verfahren habe. Ob die Verhandlung wie derzeit geplant am kommenden Mittwoch (30. September) fortgesetzt werden könne, hänge aber davon ab, ob es zu jüngeren Ablehnungsgesuchen bis dahin ebenfalls Entscheidungen gebe. (dpa)

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