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Sachmängelhaftung: Vorsicht, Falle!

19.12.2016 06:00 Uhr

Nacherfüllung bei sporadisch auftretenden Fehlern: Urteil verpflichtet Werkstatt bei sicherheitsrelevanten Mängeln zu umfassendem Aufwand.

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Der BGH hat mit Urteil vom 26.10.2016 (Az. VIII ZR 240/15) im Ergebnis eine Entscheidung des OLG Schleswig bestätigt, die dem gewerblichen Kfz-Verkäufer bei nur sporadisch auftretenden Fehlern verschärfte Prüfungspflichten auferlegt, wenn es sich um Mängel im sicherheitsrelevanten Bereich handelt. Lässt sich ein solcher Mangel wegen des "Vorführeffekts" nicht unmittelbar feststellen, muss der Verkäufer das Fahrzeug erforderlichenfalls auch über einen längeren Zeitraum prüfen. Ein bloßer Verweis des Käufers darauf, sein Fahrzeug bei erneutem Auftreten des Fehlers wieder vorzuführen, wird für den Käufer als unzumutbar beurteilt mit der Folge, dass er unabhängig von der Höhe später festgestellter Reparaturkosten unmittelbar und ohne vorangehende Fristsetzung zum Rücktritt berechtigt ist.

Der Fall

Es ging um einen unerfreulich aufwändigen, letztlich aber in den Einzelheiten nicht…

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