Der Verband Deutscher Opel-Händler (VDOH) hat beim Landgericht Frankfurt am Main Klage gegen die Opel Automobile GmbH eingereicht. Das teilte der Verband am Freitag mit. Anlass für die Klage ist das Vergütungssystem für Opel-Vertragshändler, die so genannte "Commercial Policy." Dieses wollten die VDOH-Mitglieder gerichtlich überprüfen lassen. Dem Beschluss sei der Verbandsvorstand nun nachgekommen, hieß es.
Inhaltlich richtet sich die Klage nach Angaben des Verbands gegen die – so wörtlich – "generelle Ausgestaltung des Vergütungssystems, seine Unkalkulierbarkeit und vor allem aber gegen die zahlreichen einseitigen Änderungsmöglichkeiten bis hin zum Eingriff in die Marge". Bei der Überprüfung geht es laut VDOH zudem auch um die Frage, ob es zulässig ist, dass Opel die Einhaltung der durchschnittlichen CO2-Werte über ein Vergütungssystem auf die Händler abwälzt oder ob das in erster Linie eine Aufgabe des Herstellers ist.
Händler sehen einen Verstoß gegen das Händlervertragsrecht und eine kartellrechtliche Behinderung
"In rechtlicher Hinsicht ist die Klage gestützt auf einen Verstoß gegen Händlervertragsrecht, eine kartellrechtliche Behinderung und auf AGB-Recht", erklärte Rechtsanwalt Uwe Heymann, der auch die Geschäftsstelle des VDOH leitet. Die Commercial Policy 2020 werde dabei zunächst als Beispiel für eine aus Sicht des Verbands unzulässige Ausgestaltung angeführt. Selbiges werde aller Voraussicht nach auch für das anstehende Vergütungssystem 2021 der Fall sein.
Opel selbst hat den Eingang der Klage auf Anfrage von AUTOHAUS bestätigt. Zur Klage selbst will sich der Rüsselsheimer Autobauer jedoch mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht inhaltlich äußern. Ein Opel-Sprecher betonte jedoch die Bereitschaft des Herstellers zu Gesprächen: Man wolle alle offenen Themen konstruktiv mit den Partnern im Handel lösen. Gemeinsam habe man bereits im vergangenen Monat den Marktanteil auf deutlich über sechs Prozent steigern können. (aw)
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