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Betriebsprüfung: Verdeckte Gewinnausschüttung - und kein Ende

19.02.2018 06:00 Uhr

Gerade bei Geschäften mit nahestehenden Personen schauen die Finanzbeamten ganz genau hin.

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Viele Unternehmer mussten in letzter Zeit leider erfahren, dass Betriebsprüfungen anders ablaufen als früher. War es früher noch gang und gäbe, dass der Betriebsprüfer zufrieden damit war, dass er ein Mehrergebnis gefunden hat, das nachzuversteuern war, so wird heutzutage oftmals von den Betriebsprüfern ein Sachverhalt der Bußgeld- und Strafsachenstellen zur Überprüfung vorgelegt. Insbesondere bei GmbHs kommt immer wieder die Problematik verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) auf. So z. B. ob eine überzogene Gesellschafter-Geschäftsführer-Vergütung und somit eine vGA oder unangemessene Tantiemen, etc. mit ihren negativen Steuerfolgen, vorliegen.

Aber was ist überhaupt eine vGA?

Unter einer vGA versteht man eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der Kapitalgesellschaft (GmbH), die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und keine offene Gewinnausschüttung…

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