Dieselskandal: Haftung der Hersteller
Autohändler, die rechtskräftig verurteilt werden, können einen Rückgriffsanspruch gegen den Hersteller haben. Darauf weist die Branchenanwältin Dr. Susanne Creutzig hin.
Der Dieselskandal beschäftigt derzeit die deutsche Justiz, und zwar sowohl mengenmäßig als auch inhaltlich. Mehr als 1.000 Klagen von Verbrauchern sind gegen Hersteller wie auch gegen verkaufende Händler angestrengt worden. Die ersten Entscheidungen von Oberlandesgerichten liegen vor, die also in der II. Instanz ergangen sind. Überwiegend wurden die Klagen von Verbrauchern/ Käufern gegen Händler als Verkäufer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages abgewiesen.
Urteile von Oberlandesgerichten
Die weit überwiegende Mehrheit der mehr als 1.000 Klagen ist von Landgerichten entschieden. Weit überwiegend wurden die Klagen der Verbraucher/Käufer gegen verkaufende Händler abgewiesen. Dabei wurde die Ansicht vertreten, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag nur dann in Betracht kommt, wenn zuvor der Käufer dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.
In einigen Fällen, in denen Käufer gegen…
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