Registrierungspflicht: Und noch mehr Bürokratie

Eine neue EU-Verordnung hat die Verringerung fluorierter Gase zum Ziel. Das hat auch Auswirkungen auf Händler, die außerhalb der EU im- und exportieren.
Wenn ein Kfz-Händler seit Anfang des Jahres ein Fahrzeug in Gebiete außerhalb der Europäischen Union liefern oder von dort ein Fahrzeug ankaufen und in die Europäische Union einführen wollte, wurde er nicht selten überrascht. Denn bei den sonst bereits routinemäßig vorgenommenen Zollanmeldungen kam es plötzlich zum Stillstand. Der Zoll weigerte sich, solche Einfuhr- bzw. Ausfuhranmeldungen ohne Weiteres anzunehmen und final zu bearbeiten. Für eine finale Bearbeitung verlangte der Zoll den Nachweis einer Registrierung im sogenannten F-Gas-Portal und eine dadurch erteilte Lizenz zur Ein- bzw. Ausfuhr.
Das F-Gas-Portal
Der Hintergrund für dieses Ansinnen ist eine von der breiten Öffentlichkeit unbeachtete, zum 1.1.2025 in Kraft getretene EU-Verordnung, welche die Verringerung von sogenannten fluorierten Gasen zum Ziel hat, da diese fluorierten Gase besonders umweltschädlich sind. Aus…
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