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Energieverbrauchs-Kennzeichnung: Teure Abmahnung vermeiden

07.10.2024 08:06 Uhr
Energieverbrauchs-Kennzeichnung: Teure Abmahnung vermeiden
© Foto: JuS Rechtsanwälte

Mit dem Online-Seminar der AUTOHAUS akademie am 14. November bleiben Sie auf dem neusten Stand zum Thema Kennzeichnungspflicht von Neuwagen nach der Pkw-EnVKV.

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Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ist seit dem 23.02.2024 in Kraft. Mittlerweile sind alle Überleitungsvorschriften, die noch eine parallele Geltung der alten Rechtslage zum Inhalt hatten, abgelaufen. Sämtliche Sachverhalte zur Kennzeichnung neuer Pkw unterliegen daher neuem Recht.

Die Umstellung von NEFZ auf WLTP-Kennzeichnungen war in der Praxis letztendlich kaum relevant, wenn sie auch Auslöser der Novellierung gewesen ist. Denn da schon seit geraumer Zeit überhaupt keine NEFZ-Werte im Rahmen der Typ-Genehmigung mehr ermittelt wurden, waren ohnehin WLTP-Werte anzugeben. Es stellte sich allerdings die Frage, welche Werte dies sein sollten, da die im Rahmen der Typ-Genehmigung gemäß WLTP-Verfahren erforderlichen Testzyklen andere sind als diejenigen im Rahmen des NEFZ-Verfahrens. Das wirkte sich insbesondere im Rahmen der Druckschriftenwerbung…

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