In einer Presseerklärung des Verbandes der Stellantis-Konzern-Händler und -Servicebetriebe heißt es wie folgt: "Nach der Zusammenführung der Einkaufsfinanzierung der Händler der Stellantis Marken unter dem Dach der Stellantis Bank kommt es zu größeren Abrechnungsproblemen zwischen den Händlern und der Stellantis Bank.
Nicht nur dass bereits bezahlte Vorführwagen wieder eingebucht worden sind oder das eine vereinbarte zinsfreie Zeit nicht zutreffend berücksichtigt worden ist. Viele Händler mussten feststellen, dass die Zinsabrechnungen im großen Umfang fehlerhaft sind.
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Trotz vieler Versuche, eine Lösung mit dem Mitarbeitern der Stellantis Bank zu erzielen, konnten die Probleme nicht beseitigt werden. Einige Händler waren derart verzweifelt, dass sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewendet haben. Die BaFin ist jedoch für die Stellantis Bank nicht zuständig, da es sich bei der Stellantis Bank um eine Niederlassung der französischen Stellantis Bank SA (ehemals PSA Bank) handelt, für die die französischen Aufsichtsbehörden zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Verband der Stellantis Konzern-Händler und -Servicebetriebe Deutschlands e.V. durch seinen Verbandsanwalt Prof. Dr. Tim Vogels an die Stellantis Bank gewandt, um eine Lösung für diese Problematik herbeizuführen. Hintergrund ist, dass in dem zwischen den Händlern und der Stellantis Bank abgeschlossenen Rahmenvertrag vorgesehen ist, dass Einwendungen gegen die Zinsabrechnungen nur binnen 14 Tage nach der Abrechnung erhoben werden können. Damit drohte den Händlern, die nicht unmittelbar Widerspruch gegen die Zinsabrechnungen erhoben haben, der Verlust ihrer Rückforderungsansprüche.
Nachdem der Verband seinen Mitgliedern zunächst empfohlen hatte, stets Widerspruch gegen die Abrechnungen zu erheben, konnte im Rahmen der Gespräche mit der Stellantis Bank erreicht werden, dass diese erklärt hat, zumindest für das Jahr 2024 sich nicht auf den vertraglich vorgesehenen Einwendungsausschluss zu berufen. Zudem hat die Stellantis Bank zugesagt, nach Überprüfung der Abrechnungen den betreffenden Händler die zu viel gezahlten Zinsen zu erstatten. Hierdurch sind die Händler nicht mehr gezwungen, innerhalb kürzester Zeit die entsprechenden Abrechnungen zu überprüfen um dann Widerspruch einzureichen.
Es bleibt abzuwarten, ob bis Ende 2024 die offenbar bestehenden strukturellen Probleme bei der Stellantis Bank behoben worden sind, so dass die Abrechnungen zukünftig zutreffend sind und die zu viel gezahlten Zinsen auch tatsächlich zurückgezahlt worden sind."
Claus-Henrick Estorff