Wer mit einem batterieelektrischen Auto (BEV) dazu beiträgt, die Emissionen durch Treibhausgase (THG) zu minimieren, kann sich dafür ab dem kommenden Jahr mit einer Vergütung belohnen lassen. Um diese auch für Autohäuser und Werkstätten zugänglich zu machen, kooperiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mit dem Start-up ZusammenStromen GmbH. Auf deren Plattform geld-für-eAuto.de können Kfz-Betriebe einen speziellen Account einrichten und sich so eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen sichern.
"Ab sofort können auch Kfz-Betriebe von der THG-Minderungsquote profitieren", erklärte ZDK-Experte Christoph Stricker am Dienstag in Bonn. "Gemeinsam mit der Plattform geld-für-eAuto.de organisieren wir die einfache und problemlose Abwicklung und eine sichere Vergütung für Autohäuser und Werkstätten." Denn der Gesetzgeber erlaube das Pooling und den Handel der Zertifikate durch Dritte.
Stricker weiter: "Zunächst können Betriebe die Vergütung für BEV-Eigenzulassungen aus dem Jahr 2021 geltend machen." Dabei könnten auch Fahrzeuge eingebunden werden, die in diesem Jahr wieder abgemeldet worden seien. Im nächsten Jahr wollen die Kooerpationsspartner auch eine Lösung für Kundenfahrzeuge und öffentliche Ladestationen von Kfz-Betrieben bereitstellen. Details dazu werde man im ersten Quartal 2022 vorstellen, hieß es.
Nach der Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche einmalige Fahrzeugprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet.
Rechtssichere Dokumente
Laut Luca Schmadalla, CEO von ZusammenStromen GmbH, bietet die branchenspezifische Lösung rechtssichere Vertragsdokumente. So könnten sich nun auch Kfz-Unternehmen neue Geschäftsmodelle im Bereich Elektromobilität erschließen.