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Ausgabe 06/2009: Sieg der Vernunft

23.03.2009 00:00 Uhr

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Sieg der Vernunft

Dieselpartikelfilter E Fehlende Eignung von DPF für den Kurzstrecken-

verkehr ist kein Mangel. AUtohaus juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner

Die in der Praxis häufig auftretenden Probleme mit Dieselpartikelfilter-Fahrzeugen im überwiegenden Kurzstreckenbetrieb können nach einer aktuellen Entscheidung des BGH von den Autohäusern wieder gelassener gesehen werden. Ob es um Dieselfahrzeuge von Krankenpflegediensten, Paketlieferfahrzeuge oder auch nur um Privatkunden mit gewohnt kurzen Fahrtstrecke geht, immer wieder verlangen betroffene Kunden die Rückabwicklung ihrer Fahrzeugkaufverträge, weil nach mehrfachem Abbruch des Reinigungszyklus im Kurzstreckenverkehr der Motor des Fahrzeuges in den Notlaufbetrieb schaltet mit entsprechend verminderter Leistung und der Notwendigkeit zur Durchführung der Reinigung des Dieselpartikelfilters in der Werkstatt.

Zur Begründung des…

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