Handelsrecht: Quo vadis Automobilvertrieb?
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat im Mai ein viel beachtetes Urteil zur Handelspraxis von Peugeot Österreich gesprochen. Eine Blaupause für Deutschland?
Der Beschluss des OLG Wien vom 12. Mai 2020 hat in der Branche für großes Aufsehen gesorgt. Die Frage stellt sich jedoch, ob diese Entscheidung auch auf Deutschland übertragbar ist, oder aber ob sie nur der Fingerzeig ist, was generell in Deutschland auch schon bereits beachtet werden muss.
Inhalte des OLG-Beschlusses
Das OLG Wien hatte bekanntlich Peugeot Österreich verpflichtet, u. a. folgende Praktiken abzustellen:
- Teilnahme der Händler an von Peugeot vorgegebenen Aktionen betreffend den Neuwagenvertrieb,
- die Kopplung von Prämienzahlungen mit dem von Peugeot vorgegebenen System der Kundenzufriedenheitsumfragen, sowie
- die Abwicklung von Garantie-Gewährleistungsaufträgen mit nicht kostendeckenden Stundensätzen sowie nicht kostendeckender Erstattung bei Ersatzteilen.
Rechtslage in Deutschland
Diese Praktiken sind grundsätzlich auch nach deutschem Recht unzulässig, auch wenn in der…
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