Fristlose Händlervertragskündigung: Opel-Händler erreicht erst einmal das Maximum
Einstweilige Verfügung durch das OLG Frankfurt: Gekündigter Opel-Händler muss vorläufig weiter beliefert werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Adam Opel AG in der Beschwerdeinstanz mit einstweiliger Verfügung verpflichtet, einen wegen unzureichender Verkaufsleistungen fristlos gekündigten Opel-Händler weiter mit Neufahrzeugen und Originalteilen zu beliefern. Verkauf und Werkstätte dürfen weiterhin als vom Hersteller autorisiert mit der Opel-Signalisation auftreten, Gewährleistungsarbeiten hat Opel weiter zu vergüten und weiterhin den Anschluss an die EDV-Bestellsysteme zu gewährleisten einschließlich des Bestellsystems für junge Gebrauchtwagen. Kurzum: Das Vertragsverhältnis ist zunächst so zu behandeln, als wäre es nicht fristlos gekündigt worden (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16.08.2016 -5 W 22/16).
Vorläufige Regelung
Zu beachten ist, dass es sich um eine Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit summarischer Prüfung handelt. Es erfolgt eine vorläufige…
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