Das Hochfahren der deutschen Wirtschaft in der Corona-Krise kann nur funktionieren, wenn Arbeitgeber wirksame Schutzmaßnahmen für die Beschäftigen ergreifen. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konkrete Anforderungen für Unternehmen in Zeiten der Corona-Pandemie formuliert: Der Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2. Darin enthalten: Arbeitsschutzregeln, die laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil "konkret und verbindlich formuliert" sind und deren Einhaltung auch kontrolliert werden soll – bundeseinheitlich und branchenübergreifend.
Alle Unternehmen müssen daher ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schützen und rechtssicher weiterarbeiten wollen.
Erfahren Sie im neuen Online-Training "SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard", welche Regelungen festgelegt wurden und wie Sie diese als Unternehmen richtig umsetzen.
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Inhalte:
- Neue Arbeitsschutzstandards in der Corona-Krise
- Technische Maßnahmen im Autohaus
- Organisatorische Maßnahmen
- Personenbezogene Maßnahmen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
Im Online-Training finden Sie außerdem hilfreiche Links, beispielsweise zur kostenlosen Online-Ausbildung als Infektionsschutzhelfer oder zur Online-Gefährdungsbeurteilung. Nach erfolgreicher Teilnahme, erhalten Sie auf AUTOHAUS next ein Zertifikat. Teilen Sie das Online-Training mit Ihren Mitarbeitern und Kollegen und stellen Sie so sicher, dass alle Mitarbeiter im Unternehmen über die neuen Arbeitsschutzregeln informiert sind.