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Neuwagenportale: Kfz-Gewerbe NRW kritisiert Kartellamt

02.02.2016 16:14 Uhr
Bundeskartellamt
Die Kartellamts-Entscheidung zu Neuwagenportalen steht weiter in der Kritik.
© Foto: Oliver Berg dpa/lnw

Mit Unverständnis reagiert das nordrhein-westfälische Kraftfahrzeuggewerbe auf die behördliche Beurteilung des Internethandels mit Neufahrzeugen.

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Nach dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisiert auch der nordrhein-westfälische Landesverband die Entscheidung des Bundeskartellamts zur Neuwagenvermittlung über Internetportale. Die Einschätzung der deutschen Wettbewerbshüter, Internetneuwagenportale agierten "als Vermittler von Endkunden" und nicht im Auftrage des Handels, verkenne völlig die tatsächlichen Verhältnisse, urteilte das Kfz-Gewerbe NRW laut einer Mitteilung vom Dienstag.

Bei seiner Klausurtagung in Bad Sassendorf hatte sich der Verbandsvorstand intensiv mit der Entscheidung der Behörde von Mitte Dezember 2015 auseinandergesetzt. Das Bundeskartellamt hatte gegen einige Automobilhersteller ermittelt, die ihren Vertriebspartnern die Einhaltung von bestimmten Konditionen im Internethandel – darunter die Transparenz der Anbieteridentität – als Bedingung für den Erhalt von Boni bzw. Verkaufshilfen machten.

Nach Auffassung des Kfz-Gewerbes sind Internetportale im Auftrag des jeweiligen Neuwagenhändlers tätig. Frank Mund, Präsident des Landesverbands NRW, kündigte an, die Bundeskartellbehörde schriftlich aufzufordern, ihre Sichtweise des Sachverhaltes noch einmal kritisch zu überprüfen. Der ZDK hatte bereits angekündigt, sich gegenüber Politik, Behörden und gegebenenfalls Gerichten weiterhin gegen eine ungerechtfertigte Privilegierung von Internet-Neuwagenvermittlern einsetzen zu wollen. (AH)

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