Pandemie-Massnahmen: Neues rund um Corona
Die wirtschaftlichen Verwerfungen auf Grund der Corona-Pandemie sind gravierend, daher hat der Staat eine Reihe von Maßnahmen modifiziert und verlängert.
KFW-Corona-Sonderprogramme wurde verlängert und erhöht
Die Bundesregierung und die KfW haben das KfW-Corona-Sonderprogramm bis zum 31.12.2021 verlängert und zum 01.04.2021 die Kreditobergrenzen erhöht. Die Änderungen im Überblick:
1. Das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, wird bis zum 31.12.2021 verlängert (bislang bis zum 30.06.2021 befristet).
2. Im KfW-Sonderprogramm gibt es zukünftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Millionen Euro (bisher 800.000 Euro),
- für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Millionen Euro (bisher 500.000 Euro),
- für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird…
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