Pkw-EnVKV: Neue Regelungen jetzt Pflicht!
Die Kennzeichnungsverordnung für den Handel wurden um zusätzlich zwingende Angaben erweitert. Jetzt laufen die letzten Umsetzungsfristen aus.
Seit 23. Februar 2024 gilt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung in einer überarbeiteten Fassung, die lange auf sich warten ließ und nunmehr unter anderem die seit Jahren überfällige Anpassung der Verbrauchsangaben an die bereits seit 2018 verbindlich vorgeschriebene Messmethode des WLTP-Prüfverfahrens berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die Kennzeichnungspflichten für den Handel aber auch erweitert um zusätzlich zwingende Angaben beispielsweise auch zu Energiekosten, der Kraftfahrzeugsteuer, möglichen CO2-Kosten oder der Reichweite von Fahrzeugen im elektrischen Betrieb. Vorgesehen sind eine laufende Überprüfung sowie ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Vorschlägen zur "Weiterentwicklung und Änderung dieser Verordnung". Im Klartext bedeutet dies, dass nochmals eine Ausweitung der Kennzeichnungspflichten zu erwarten ist. Genannt werden…
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