Umsatzsteuer: Neue Regeln für Lieferungen in der EU
Wenn sich Anfang kommenden Jahres die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ändern, sollten Autohausunternehmer darauf vorbereitet sein. Die wichtigsten Hintergründe.
Auf Anregung der Europäischen Kommission haben die Mitgliedstaaten einige wichtige Änderungen an den umsatzsteuerlichen Regelungen zu Lieferungen im Binnenmarkt beschlossen. Die Umsetzung in deutsches Recht ist aktuell - zumindest teilweise - mit dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität vorgesehen. Auf Grund der EU-Vorgaben ist damit zu rechnen, dass die im derzeitigen Entwurf enthaltenen Regelungen ohne weitere Änderungen umgesetzt werden. Die Änderungen sind weitreichend und betreffen insbesondere die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen sowie die Regelungen zum sogenannten Reihengeschäft.
Wann sind innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei?
Bislang sind innergemeinschaftliche Lieferungen für den Lieferanten umsatzsteuerfrei, wenn
- ein Unternehmer die Ware an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen liefert (bei…
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