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Neu- und Gebrauchtwagen: Bund forciert Online-Kfz-Zulassung weiter

31.08.2018 13:08 Uhr
Neu- und Gebrauchtwagen: Bund forciert Online-Kfz-Zulassung weiter
Die internetbasierte Umschreibung sowie Neuzulassung von Autos ist auf dem Weg.
© Foto: IckeT/stock.adobe.com

Ab 2019 sollen Autobesitzer auch die Erstzulassung und das Ummelden von Pkw über das Internet erledigen können. Eine entsprechende Verordnung wurde jetzt auf den Weg gebracht.

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Autobesitzer in Deutschland sollen bald auch Erstzulassungen und das Ummelden von Fahrzeugen über das Internet erledigen können. Das Bundesverkehrsministerium hat dafür eine Verordnung auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats im Lauf des nächsten Jahres in Kraft treten soll. "Das ist eine enorme Erleichterung für den Neu- und Gebrauchtwagenmarkt", sagte Minister Andreas Scheuer (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag).

Im Rahmen des Projekts "i-Kfz" modernisiert seit 2015der Bund das Fahrzeugzulassungswesen. Digital außer Betrieb gesetzt werden können Fahrzeuge auf Portalen der Zulassungsbehörden von Ländern und Kommunen bereits. Seit vergangenem Jahr ist es auch möglich, Wagen desselben Halters im selben Zulassungsbezirk online wiederzuzulassen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich Halter mit dem neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion identifizieren. Künftig sollen so auch die erstmalige Zulassung neuer Wagen und Umschreibungen eines Autos bei einem Halterwechsel möglich sein. (dpa)

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KOMMENTARE


Rosi Geibel

31.08.2018 - 16:59 Uhr

Da wird beim wirklich sensiblen Thema Fahrzeugzulassung dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet! Meine Meinung!


Richard Smodej

03.09.2018 - 08:38 Uhr

Das ist nicht das Problem Frau Geibel, was der Staat will ist bessere Kontrolle. Wenn Sie die Meldung aufmerksam gelesen haben, bedarf es dazu eines Personalausweises mit Chip. Im Hintergrund wird auch schon intensiv daran gearbeitet das Bargeld abzuschaffen. Schritt für Schritt nähern wir uns der totalen Überwachung. Bin gespannt wann es so weit sein wird das Neugeborenen ein Chip implantiert wird.


Lars Wassenaar

03.09.2018 - 10:23 Uhr

Die Information an sich ist nicht zielführend. Entscheidende Fragen und Antworten bleiben offen:1. Wie erfolgen die Eintragungen in ZB I und II ?2. Welchen Dokumentenwert haben diese Fahrzeugpapiere überhaupt noch ?3. Wie kann der Folgekäufer die Echtheit überprüfen ?Auch ich sehe hier ein gewaltiges Missbrauchspotential, zumal mir unbegreiflich ist, warum solche hoheitlichen Aufgaben ausgelagert werden. Wenn sie als Werkstatt die AU durchführen wollen, muss man sich überprüfen lassen wie ein Schwerverbrecher.


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