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Abgasmanipulation: Knapp 15.000 Dieselbesitzern droht Stilllegung

11.06.2018 09:12 Uhr
Knapp 15.000 Besitzern von VW- und Audi-Fahrzeugen die droht Stilllegung ihrer Autos.
© Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Eineinhalb Jahre hatten die Besitzer von VWs und Audis mit manipulierter Abgasreinigung Zeit, um die illegale Motor-Software löschen zu lassen. Die Frist läuft jetzt aus - mit einer bösen Überraschung für diejenigen, die sich bislang Zeit gelassen haben.

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Knapp 15.000 Besitzern von VW- und Audi-Dieseln mit Abgasmanipulation droht in den nächsten Wochen die Stilllegung ihrer Fahrzeuge - wenn sie die illegale Motor-Software nicht in der Werkstatt durch die neue legale Version ersetzen lassen. Die Kfz-Zulassungsstellen haben deutschlandweit Briefe mit der Aufforderung verschickt, ihre Fahrzeuge nachrüsten zu lassen.

Denn es endet die 18-Monats-Frist für den verbindlichen Rückruf der Fahrzeuge, in deren Motoren die verbotene Abschaltung der Abgasreinigung eingebaut war. "Der Rückruf ist verbindlich", erklärte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können in letzter Konsequenz außer Betrieb gesetzt werden."

Betroffen sind VW- und Audi-Modelle der Baujahre 2009 bis 2014 mit dem EA 189-Dieselmotor mit illegaler Abschaltvorrichtung für die Abgasreinigung. Anfang Juni waren laut dem Ministerium 95 Prozent dieser Autos bereits umgerüstet.

"In rund 0,6 Prozent der Fälle (Stand Ende Mai) hat das Kraftfahrt-Bundesamt die zuständigen Zulassungsbehörden informiert, weil betroffene Fahrzeughalterinnen und -halter innerhalb des 18-monatigen Rückrufzeitraums trotz mehrfacher Aufforderung nicht an dem verpflichtenden Rückruf teilnahmen", heißt es im Berliner Ministerium. 0,6 Prozent entsprechen einer Zahl von 14.760 der insgesamt 2,46 Millionen Autos. "Je nach Freigabedatum des Updates hat der Fahrzeughalter mit rund anderthalb Jahren ausreichend Zeit, an dem verbindlichen Rückruf teilzunehmen."

Letzte Frist von vier Wochen

Das Kraftfahrt-Bundesamt gibt die Daten säumiger Dieselbesitzer an die kommunalen Kfz-Zulassungsstellen weiter, die die Betreffenden ein weiteres Mal anschreiben und ihnen in der Regel eine letzte Frist von vier Wochen setzen. Sofern dann immer noch keine Reaktion erfolgt ist, können die Autos aus dem Verkehr gezogen werden. Erste Stilllegungen hat es bereits gegeben - unter anderem in Hamburg, München und Sachsen-Anhalt. (dpa)

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