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Nächster Schritt: Audi hat Händlerverträge gekündigt

14.03.2018 09:43 Uhr
Nächster Schritt: Audi hat Händlerverträge gekündigt
Audi-Terminal in Burgoberbach: Alle Händler- und Servicepartnerverträge werden zum 31. März 2018 gekündigt.
© Foto: Feser-Graf Gruppe

Audi macht Nägel mit Köpfen und hat die Händler- und Servicepartnerverträge zum 31. März 2018 gekündigt. Die Partner erhielten einen Letter of Intent, der bis zum 30. November dieses Jahres gilt.

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Bei den meisten Audi-Händlern liegt sie jetzt auf dem Tisch: Die Kündigung ihrer Händler- und Servicepartnerverträge zum 31. März 2018. Wer sie noch nicht hat, wird sie in den nächsten Tagen bekommen. Wie Audi am Mittwoch auf Anfrage von AUTOHAUS bestätigte, werden alle Händler- und Servicepartnerverträge zum 31. März 2018 gekündigt. Details der neuen Verträge würden bis zum 30. Juni mit dem Volkswagen- und Audi Partnerverband (VAPV) besprochen.

"Unterdessen erhalten die Partner eine Absichtserklärung  mit der Zusicherung eines neuen Vertragsangebots nach Ablauf der Verhandlungszeit", erklärte eine Sprecherin. Die neuen Verträge sollen dann ab dem 1. April 2020 wirksam werden. "Wir bekennen uns ausdrücklich zur Fortsetzung unserer Partnerschaft mit dem Audi-Händlernetz in seiner aktuellen Größenordnung", hieß es aus Ingolstadt.

Derzeit gebe es alle zwei Wochen ein Gespräch mit dem VAPV. Deshalb gehe man davon aus, dass die Verhandlungen bis zum 30. Juni abgeschlossen seien. Dass die Absichtserklärung, im Branchenjargon der "Letter of Intent" oder kurz LOI, bis zum 30. November diesen Jahres gelte, bedeute, dass man einen Puffer einbauen wolle, falls die Gespräche doch nicht bis zum Ende des ersten Halbjahres beendet werden könnten. "Wir wollen unseren Händlern nicht die Pistole auf die Brust setzen", so die Sprecherin wörtlich.

Wie die Audi-Händler mit der Kündigung und dem Vertragsangebot umgehen werden, kommt offenbar auf den Ausgang der Verhandlungen an. Die ersten Reaktionen nach dem Verhandlungsangebot, dass der VAPV am Montag den Partnern präsentierte, waren negativ (wir berichteten). Die Händler hoffen derzeit darauf, dass ihr Verband deutliche Verbesserungen erreicht. Ansonsten will man im Schulterschluss Widerstand leisten. Auch Streiks werden diskutiert. (dp)

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KOMMENTARE


Autofan

14.03.2018 - 10:13 Uhr

Liebe Audi - Händler, versucht den Schulterschluss - im April kein Fahrzeug zulassen!! Schon brennt es Lichterloh bei Audi. Ich hoffe ihr haltet zusammen.


Josef Frischmuth

14.03.2018 - 10:29 Uhr

Hier wird offensichtlich, wie sich die Rechte der Händler seit Wegfall der GVO verschlechtert haben.Ich kann den Händlern nur gratulieren, wenn sie sich für Kampfmaßnahmen entschließen können und den Schulterschluss mit den Kollegen suchen um gemeinsam zu zeigen, was Genug ist, ist Genug!Die heutigen " Lenker und Entscheidungsträger" haben wohl vergessen wer die Produkte im Markt platziert hat, mit eigenem Kapitalrisiko alle Höhen und Tiefen gemeistert hat und die Fahne gegenüber den Verbrauchern hoch gehalten hat." Hochmut kommt gleich vor dem Fall"Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen, ihr Unwissenden Ignoranten.


RHS

14.03.2018 - 10:31 Uhr

Mein Glückwunsch an diejenigen die in den letzten Jahren schön nvestiert haben... Das ist jetzt der Dank an alle PARTNER des Konzerns...


Hans

14.03.2018 - 10:39 Uhr

....Zitat Audi : "Wir wollen unseren Händlern nicht die Pistole auf die Brust setzen", so die Sprecherin wörtlich...." Stimmt. Audi zielt lediglich mit einem Geschütz auf den Kopf der Händler, die bereits bis zum Hals in dem Sumpf stehen, in den sie Audi gelockt hat.


Frank Fehling

14.03.2018 - 12:27 Uhr

Audi hat nur ein Ziel vor Augen, das Händlernetz verkleinern. Frage: Wer hat denn den Konzern Audi zum Erfolg verholfen?Die Händler.Audi wird und hat die besseren Karten,als der Händlerverband.Ein freier Händler hat es dagegen viel besser.


Detlef Rüdel

14.03.2018 - 14:43 Uhr

Bitte beachten Sie: ein LOI bekommt nur der, mit den der Hersteller noch zusammen arbeiten will. Wer kein LOI bekommt wird nach HGB 89b durch den Hersteller abgefunden. Ein LOI ist übersetzt eine Absichtserklärung, mit der Bekundung mit den einen, oder anderen Partner auch in Zukunft weiter erfolgreich zusammen zu arbeiten. Gleichzeitig dient eine solche Kündigung, auch der Netzbereinigung. Auch der, der ein LOI bekommt, kann nunmehr entsprechende Entscheidung treffen, ob er weiter mit seinem Hersteller zusammen arbeiten will. Lässt er das LOI verstreichen, so kann auch dieser Partner seinen Ausgleichsanspruch gemäß HGB 89b gegenüber seinen Hersteller anmelden. Ich rate daher dringend dazu sehr genau zu überlegen, wie man seine Entscheidung dazu trifft.


Rudi S.

14.03.2018 - 17:32 Uhr

Wenn Audi die Verträge kündigt, warum geben die Händler dann noch Aufträge ans Werk? Es sollten sich mal die Händler zusammentun und mal 4 Wochen keine Aufträge einspeichern. Ich vermute, dann steht auch Hr. Stadler das Wasser Oberkante Oberlippe. Dann kann er mal nicht mit noch größeren Stückzahlen prahlen. Selbst auf die Gefahr mal den ein oder anderen Auftrag zu verlieren (wenn man den Kunden nicht von einem Vergleichsfabrikat überzeugen kann), dies stellt das einzig gängige Druckmittel dar, um auch dem Management mal die Stirn zu zeigen. Nur ein bisschen Einigkeit muss da sein!


Frank Fehling

15.03.2018 - 11:40 Uhr

Die Händler von Audi sind sich untereinander nicht einig. Wenn alle sich an einen Tisch setzen würden und den Vorstand von Audi mal so richtig den Marsch blasen,dann könnte man was bewegen.Der Sieger ist wieder der Hersteller. Der Preisunterschied (Verkauf von Audi Fahrzeugen ) zwischen einem Audizentrum und einem Inhabergeführten Audibetrieb sind gravierenden.


Andreas

18.03.2018 - 11:10 Uhr

Voraussetzung für eine wirksame Interessenvertretung sind Einigkeit und Geschlossenheit der Händlerschaft. Beides ist eine Utopie - die Händler sind in Summe einfach nicht in der Lage, gemeinsam zu agieren. Der eine wird abgestraft, dem anderen wird ein Leckerli zugeworfen, diese schlichten „Erziehungsmethoden“ reichen den Herstellern schon aus, um intelligentes, zukunftsorientiertes Verhalten im Handel zu unterbinden.


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