Missbrauch der Marktmacht: Peugeot Österreich setzt gerichtliche Weisungen um
Drei Monate lang hatte die Löwenmarke Zeit, die vom Obersten Gerichtshof Österreichs erteilten Abstellungsaufträge zu erfüllen.
Nach dem wegweisenden Branchenurteil des Obersten Gerichtshofs (OHG) in Österreich hat Peugeot mittlerweile auf die verschiedenen Abstellungsaufträge reagiert. Wie aus österreichischen Händlerkreisen zu erfahren war, hat der Importeur den stark subventionierten Fahrzeugverkauf an Endkunden über die eigenen Niederlassungen sofort aufgegeben. Gleiches gelte für die Abwälzung der Kosten für Mystery Shopping und Audits auf den Handel, insbesondere durch die kalkulatorische Einbeziehung der Kosten in die Schulungspauschale.
Am 22. März 2021 hatte das OHG eine Entscheidung des Wiener Kartellgerichts aus dem vergangenen Jahr in weiten Teilen bestätigt, wonach Peugeot Österreich seine Marktmacht im Neuwagenvertrieb missbräuchlich einsetzt. Das Gericht verfügte eine Reihe von Abstellungsaufträgen, die der Hersteller binnen drei Monaten umsetzen musste.
Bei der als unzulässig bewerteten Reduzierung der Handelsspanne, wenn die Markenbetriebe vom Importeur bewusst überhöhte Verkaufsziele verfehlen, will Peugeot nach AUTOHAUS-Informationen nun die ...
Den vollständigen Artikel lesen Sie auf AUTOHAUS next
Mehr Infos finden Sie hier!