Städte müssen ihren E-Autofahrern nicht das Verlegen von Ladekabeln über den Gehweg erlauben. Auch das Staatsziel Klimaschutz ändert daran nichts, wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden hat. Geklagt hatte der Halter eines Plug-in-Hybriden, der sein Fahrzeug am Straßenrand vor der eigenen Wohnung aufladen wollte.
Zu diesem Zweck wollte er über mehrere Stunden am Tag ein Stromkabel über den öffentlichen Gehweg verlegen, bedeckt von einer rund vier Zentimeter hohen Kabelbrücke. Die zuständige Gemeinde lehnte das jedoch ab.
Zu Recht, wie das Verwaltungsgericht urteilte. Mit der Verlegung einer Kabelbrücke auf dem Gehweg werde insbesondere für Personen mit Gehbehinderungen Stolperfallen eingebaut, heißt es laut "RA Online" in der Begründung. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.