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Urteil: Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail

20.05.2019 06:00 Uhr
Urteil: Kundenzufriedenheitsbefragung per E-Mail

Der BGH hat über den Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geurteilt. Die Details.

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Kundenzufriedenheitsbefragungen gehören heute zum Repertoire vieler Unternehmen. Dies gilt ausgewiesenermaßen auch für die Kfz-Branche. In den Verträgen mit den Herstellern werden den Händlern Kundenzufriedenheitsumfragen sogar vorgeschrieben und deren Ergebnisse zum Gegenstand von Bonifizierungen und Margensystemen erhoben. Auch unabhängig von derartigen Verpflichtungen aus Händlerverträgen sind der Kontakt zum Kunden und das Wissen um dessen Zufriedenheit von erheblicher Bedeutung für ein Unternehmen. Denn nur ein zufriedener Kunde ist auch ein wiederkehrender Kunde.

Im digitalen Zeitalter werden Kundenbefragungen naturgemäß auch per E-Mail durchgeführt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in seinem jüngsten Urteil vom 10.07.2018 (Az. VI ZR 225/17) mit der rechtlichen Zulässigkeit einer mittels E-Mail durchgeführten Kundenzufriedenheitsbefragung befasst.

Kundenzufriedenheitsbefragung

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