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Ausgabe 16/2009: Keine Tricks!

14.08.2009 00:00 Uhr

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Keine Tricks!

Standzeiten E Ist eine lange Standzeit beim Gebrauchtwagen für sich alleine bereits ein Mangel? Autohaus-juristen rechtsanwälte G. Haug & Partner

Es ist allgemein bekannt, dass im Neuwagengeschäft eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht hingenommen werden muss. Was hat nun bei Gebrauchtwagen zu gelten? Kann ein Kunde ohne Sachmängel bei langer Standzeit den Kaufvertrag rückgängig machen?

Das Landgericht Konstanz war genau dieser Auffassung. Es hatte über eine Standzeit mit Stilllegung von 19 Monaten zu entscheiden, also über erheblich mehr, als aus vergleichbaren Neuwagenentscheidungen bekannt ist. Es hat gemeint, dass eine so lange Standzeit die Gefahr technischer Standschäden in sich berge. Das sei bereits für sich alleine ein nicht behebbarer Mangel, weshalb ein Kunde vom Vertrag zurücktreten könne und dies sogar ohne Fristsetzung. Dieser…

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