Von Norbert Irsfeld/Prudentes Management
Es ist der besorgte Anruf eines Autohausunternehmers. Sein Betrieb steckt seit einiger Zeit in den roten Zahlen. Die Corona-Krise zwingt ihn, auch über den Sanierungsweg der Insolvenz nachzudenken. Welche Optionen stehen dem Autohaus zur Verfügung?
Ist eine außergerichtliche Sanierung ausgeschlossen, weil weder Gläubigerbanken, Arbeitnehmer, Gesellschafter oder Automobilhersteller eine Einigung herbeiführen können, oder weil die Insolvenzreife vor dem 31. Dezember 2019 eingetreten ist, ergeben sich gerichtliche Sanierungsstrategien.
Der Klassiker eines Insolvenzverfahrens ist das Regelinsolvenzverfahren. Bei dieser Sanierungsstrategie tritt der Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens in die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsmacht des Autohauses ein. Der Insolvenzverwalter übernimmt die faktische Geschäftsführung. Die Gesellschafter haben kein Mitspracherecht. Der Autohausbetrieb bzw. seine Vermögensteile werden zum Eröffnungstermin des Insolvenzverfahrens an Investoren im Wege der übertragenden Sanierung veräußert.
Üblicherweise werden die Autohausimmobilie, die Ausstattung, der Gebraucht-, der Vorführwagen- und der Teilebestand sowie der Kundenstamm verkauft. Im Falle, dass die Investorensuche im vorläufigen Insolvenzverfahren scheitert, wird der Autohausbetrieb mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt. Die dann noch erzielbaren Liquidationspreise gehen zulasten der Gläubiger und der Sicherheitengeber.
Nachteil dieses Verfahrens ist, dass weder die Geschäftsführung noch die Gesellschafter tatsächlich Einfluss nehmen können auf die Verwertung ihres Unternehmens bzw. deren Vermögen. Schließlich werden Real- und Personalsicherheiten, die Unternehmer ihren Gläubigerbanken ausgereicht haben, im Sinne der Gläubigerbefriedigung verwertet. Häufig wird damit auch die persönliche, wirtschaftliche Existenz des Unternehmers durch eine Nachfolgeinsolvenz bedroht. Aus Unternehmersicht ist diese Form der gerichtlichen Sanierung die letzter aller Ausfahrten.
Das moderne Insolvenzrecht räumt auch die Möglichkeit der Eigenverwaltung gemäß §§ 270 InsO ein. Darüber berichtet der Autor im Detail in AUTOHAUS-Ausgabe 9/2020.
Weitergehende Empfehlungen zur gerichtlichen Sanierung in der Corona-Krise erhalten Sie unter info@prudentes.de
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Zum Autor: Norbert Irsfeld ist geschäftsführender Gesellschafter der Prudentes Management GmbH. Das Prudentes-Team unterstützt Autohäuser bei der Entwicklung und Umsetzung von Autohausstrategien, berät Autohäuser, die ihr Unternehmen verkaufen oder extern wachsen wollen, setzt interimistisch Autohausgeschäftsführer, Vertriebs- oder Aftersalesleiter ein und unterstützt Automobilunternehmen in Schieflagen. Irsfeld ist zudem Lehrbeauftragter für Autohausstrategien an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen-Geislingen.Weitere Informationen unter: http://www.prudentes.de
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