Nach der Insolvenz des Autohauses Pilarski in Helmstedt können die Gläubiger zumindest auf eine kleine Kompensation hoffen. Insolvenzverwalter Tobias Hartwig von Schultze & Braun hat einen Käufer für das Gelände in der Otto-von-Guericke-Straße gefunden. "Es handelt sich um einen Privatinvestor, der dort ebenfalls einen Kfz-Handel plant", sagte der Anwalt am Dienstag bei der Gläubigerversammlung am Amtsgericht Wolfsburg. Die Gläubiger stimmten dem Verkauf im Anschluss zu.
"Durch die Veräußerung fließt Geld in die Insolvenzmasse, die ich am Ende gleichmäßig an die ungesicherten Gläubiger verteilen kann. Das ist eine gute Nachricht, weil die Geschädigten immerhin einen Teil ihrer Außenstände ersetzt bekommen, auch wenn es sich dabei voraussichtlich nur um einen kleinen Teil handeln dürfte", erläuterte Hartwig. Eine konkrete Quote könne er zum aktuellen Zeitpunkt nicht nennen. "Dafür sind noch zu viele Fragen offen."
Die Pilarski-Pleite hatte überregional für Aufsehen gesorgt. Im Mai dieses Jahres stellte das 2014 gegründete Autohaus mit 15 Angestellten Insolvenzantrag. Der Geschäftsbetrieb war zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig zum Erliegen gekommen – und der geschäftsführende Gesellschafter vorläufig untergetaucht.
Chef weg, Autos weg, Geld weg
Insolvenzverwalter Hartwig konnte den Mann nach eigenen Angaben zwischenzeitlich befragen, nachdem sich dieser der Polizei und Staatsanwaltschaft gestellt hatte. Zugleich musste er die daran geknüpften Erwartungen dämpfen. "Die Befragung hat bisher keine wesentlichen Erkenntnisse gebracht." Insbesondere der Verbleib von Kassenmitteln in Höhe von fast 500.000 Euro sei weiter unklar. Hartwig: "Hier werden wir die weiteren Ermittlungen abwarten müssen."
Unmittelbar nach dem Insolvenzantrag hatte der Wirtschafsjurist feststellen müssen, dass etwa 40 Fahrzeuge widerrechtlich vom Hof des Autohauses entfernt worden waren. Bei einer Reihe der Wagen konnte er aber trotz ursprünglich fehlender oder verschwundener Unterlagen die Eigentumsverhältnisse klären und die Autos den rechtmäßigen Eigentümern zu übergeben.
Hartwig berichtete, dass frühere Eigentümer in einigen Fällen durch den Verkauf seitens des Autohauses jedoch geschädigt worden seien. Der Grund: Das Autohaus hatte die in bar eingenommenen Kaufpreise für die Fahrzeuge nicht weitergereicht. In anderen Fällen erhielten Käufer, die ihre Fahrzeuge über Finanzierungen erwerben wollten, das Auto nicht, weil der Betrieb das Fahrzeug zwischenzeitlich an andere Käufer veräußert hatte, die in bar zahlten.
In diesem Zusammenhang warnte Hartwig Fahrzeugeigentümer, die ihr Auto verkaufen wollen, davor, wichtige Fahrzeugpapiere vorschnell aus der Hand zu geben. "Insbesondere der Fahrzeugbrief ist der Nachweis für das Eigentum am Fahrzeug. Ist dieser einmal in fremden Händen, ist sehr wahrscheinlich auch das rechtliche Eigentum übergegangen, sofern ein Kaufpreis geflossen ist." Erwerber könnten einen möglichen Betrug nicht erkennen und würden daher zu rechtmäßigen Eigentümern.
Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nicht möglich
Hartwig sagte weiter, dass es aufgrund der Situation vor Ort und der Begleitumstände dieser Insolvenz nicht möglich gewesen sei, den Geschäftsbetrieb wieder aufzunehmen. Immerhin könne mit dem Verkauf des Firmengeländes jetzt ein neues Kapitel aufgeschlagen werden.