Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) lobt die vorgeschlagenen Neuregelungen zur technischen Fahrzeugüberwachung. "Der Entwurf des Verkehrsministeriums zielt darauf ab, dass die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Kfz-Gewerbe und den Überwachungsinstitutionen fortgesetzt werden kann", erklärte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski am Mittwoch in Bonn. "Die Überwacher führen wie bisher die HU durch – und wir stellen weiterhin die AU als Teiluntersuchung bei." Dadurch könne der Prüfingenieur sich auf den Kern der Hauptuntersuchung konzentrieren. So würden Leerlauf und Wartezeiten vermieden. Das sei auch im Interesse der Kunden.
Die Neuregelungen sind Bestandteil eines Verordnungsentwurfs des Bundesverkehrsministeriums. Die Änderungen wurden unter anderem notwendig, weil künftig auch die Abgasuntersuchung (AU) als beigestellter Teil zur HU unter akkreditierten Bedingungen stattfinden muss. Zu diesem Zweck errichtet der dem ZDK angehörende Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) gegenwärtig ein Qualitätsmanagementsystem (wir berichteten).
"Wir stehen ohne Wenn und Aber zur weiterhin partnerschaftlichen Aufgabenteilung mit den Überwachungsinstitutionen", betonte Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und als Bundesinnungsmeister Vorsitzender des BIV. Der Verordnungsentwurf mache diese Zusammenarbeit im dualen System zukunftsfest. "Das ist eine gute Lösung für das Kfz-Gewerbe, für die Überwacher und für die Autofahrer."
Hülsdonk zeigte sich zuversichtlich, dass der Bundesrat dem Entwurf im September zustimme. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass mit der seit langem erwarteten Verordnung endlich Rechtssicherheit für alle Beteiligten und deren weiteres Handeln geschaffen werde. (rp)