OLG-Orteile in Sachen Manipulations-Software: Händlerposition gestärkt
Zwei für verklagte Händler wichtige Entscheidungen des OLG Hamm und des OLG München im Abgasskandal.
Viele Händler der vom Abgasskandal betroffenen Marken sehen sich mit Standardklagen von Kunden überzogen, die sich im Internet vom Schleppnetz dort werbender Rechtsanwaltskanzleien haben einfangen lassen und die Rückabwicklung oft bereits weit zurückliegender Kaufverträge durchsetzen wollen. Dabei werden sie vom alleine verantwortlichen Hersteller finanziell erst mal im Regen stehen gelassen und müssen ihre Prozesskosten aus eigener Tasche berappen. Im besten Fall besitzen sie die Zusage des Herstellers, nach rechtskräftiger Entscheidung im Fall des Unterliegens auf Erstattung hoffen zu dürfen. Eine ebenso bekannte wie unerfreuliche Situation.
Geleistet wird den Händlern vom Hersteller aus eigennützigem Interesse allerdings Unterstützung bei der Führung ihrer Prozessverfahren. Dies führt im Wesentlichen dazu, dass auf die standardisiert eingereichten Klagen ebenso standardisiert erwidert…
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